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Vielen Dank - hab ihn schon gefunden - genial!!!!!!!!!!!!!!!!!
Konnte er nun den Dr. jur. machen, ohne Jura zu studieren?
Das steht doch hier im Thread schon längst! ->> Beitrag Vormundschaftsrichter.
Insofern ist allerdings FM's Beitrag genauer. Es dürfte durchaus möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Jurastudium zum Dr.jur. zu promovieren. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Vielen Dank - hab ihn schon gefunden - genial!!!!!!!!!!!!!!!!!
Konnte er nun den Dr. jur. machen, ohne Jura zu studieren?
Dazu besorgst Du Dir nun die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität, an der er promoviert hat. Natürlich die damals geltende Fassung. Dort steht, ob neben dem Ersten Juristischen Staatsexamen auch andere Hochschulabschlüsse eine Zulassung möglich machten.
Außerdem ist vermutlich in der Diss. selbst ein Lebenslauf enthalten, in dem man sieht was er studiert hat.
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