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heute ist mir auf der Bank etwas komisches passiert. Ich habe Kontovollmacht für alle Konten und Depots von meimen Onkel bekommen. Er ist Single und möchte nicht das seine Geschwister von Ihm Erben. Nur eine Großnichte und ein Großneffe sollen erben. Ich bin in seinem Testament als Testamentsverwalter eingesetzt. Diese Funktion habe ich noch bei einer anderen Tante von mir. Sie ist bei einer anderen Bank. Daneben habe ich Kontovollmacht bei meinen Eltern (zwei Banken.) Jetzt hat diese Bank von mir verlangt das ich eine Risikoanalyse ausfüllen muss. Sonst kann ich keine Vollmacht beim Konto meines Onkels bekommen. Ich kam mir eher vor, dass die mich ausfragen wollen mit welchen Produkten sie mich demnächst nerven. Er wollte mir schon ein Konto während des Gesprächs aufzwingen. Er sagte, dass wäre schon seit Jahren pflicht. Stimmt das? Oder bekomme ich jetzt von der Bank Telefonterror mit Werbung?
das Thema ist keine Frage, um welche Bank es sich handelt, sondern eine Umsetzung des Wertpapierhandelsgesetzes, die alle Banken beachten müssen.
Wenn ein Kunde ein Wertpapiergeschäft tätigt (zumindest Verkauf), so ist die Bank verpflichtet, sicherzustellen, dass der Kunde sich über die Risiken dieses Geschäfts im klaren ist. Hierzu muß der Kunde eine Fragebogen (WPHG-Bogen) ausfüllen (Fragen zu Kenntnissen des WP-Geschäftes, bisherigen Erfahrungen in der Geldanlage, Höhe des Vermögens und des Einkommen um die Risikotragfähigkeit abzuschätzen). Das Ergebnis dieses Bogens ist eine Risikoklasse, in die die Bank den Kunden einordnet (z.B. 1= absolut sicherheitsorientiert bis 5 = erfahrener Zocker).
In gleicher Weise sind die Wertpapiere in Risikoklassen eingeteilt. Bei Käufen muss die Bank technisch überprüfen, dass der Kunde nur Papiere kaufen kann, die mindestens seiner persönlichen Risikoklasse entsprechen.
Besteht nun eine Vollmacht, so muss die Bank die gleiche Prüfung auch für den Bevollmächtigten durchführen. Kauft der Bevollmächtigte, muss die Risikoklasse des Wertpapiers <= der Risikoklasse des Kunden und <= der Risikoklasse des Bevollmächtigten sein.
Ist also der Kunde erfahrener Spekulant, der Bevollmächtigte hält aber einen Bundesschatzbrief für hoch riskant, so darf der Bevollmächtigte keine Aktien kaufen, da diese zwar der Risikoaffinität des Kunden, nicht aber der des Bevollmächtigten entsprechen.
aber dieser Fragebogen ist meiner Meinung nicht geeinget gewesen. Hier wurdefast ausschließlich nur gefragt:
Kennen Sie... Fonts
Kennen Sie... Aktien
Und das war eher ein Fragebogen um zu sehen wo wir unsere Produkte unterbringen können.
Der Kunde ist frei darin eine Vollmacht zu erteilen. Die Bank ist nicht berechtigt, von Bevollmächtigten eine Selbstauskunft, WPGH-Bogen oder ähnliches zu verlangen, bevor die Vollmacht akzeptiert wird.
Daher kann der Bevollmächtigte auf jeden Fall die Beantwortung des Bogens ablehnen.
Auf der anderen Seite ist es doch immer spannend, zu sehen, was die Bank einem für tolle Produkte anbietet.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 21.01.06, 08:41 Titel:
Guten Morgen,
habe den Begriff "Risikoanalyse" falsch interpretiert und bin davon ausgegangen, dass es sich um die Befragung der perönlichen Einkommensverhältnisse handelt.
Wie Karsten schon schrieb - wenn's nicht weh tut, würde ich das unterschreiben
in einem fragebogen bezüglich Wertpapierhandelsgesetz wird nur geprüft, inwieweit ein anleger erfahrungen mit konservativen bis hochspekulativen anlagen hat....mehr nicht.....wenn du also wertpapiergeschäfte für den vollmachtgeber tätigen willst und die vollmacht dahingehend lautet, dann solltest du der bank auch mitteilen, wie deine erfahrungen im wertpapiergeschäft sind...dementsprechend ist dann die haftung der bank bei ausführung derselben
aber wie findest du den "Erpressungsversuch:" "wenn Sie das nicht unterschreiben bekommen Sie keine Kontovollmacht.
die Bank dürfte die Erteilung der Vollmacht nur dann verweigern, wenn dies zwischen Kunde und Bank so wirksam vereinbart wäre (was sicher nicht so ist).
für den Bevollmächtigten ist vom Prinzip her bei dem genannten Formular nur die Kenntnisstufe entscheidend. Angaben zu Vermögensverhältnissen können verweigert werden, machen durchaus aber Sinn, wenn z.B. Bevollmächtigter xy mit einem Einkommen von 1000 Euro z.B. durch eine Vollmacht eventuell über das Depot eines Verwandten mit einer Million entscheiden soll. Unterschreiben sollte man es in jedem Fall, ansonsten springt die interne Revision wieder im Sechseck, da ein vermeindlich unerfahrener Mensch über ein Depot entscheiden kann, ohne schriftliche Bestätigung, dass er auch weiß, was er da tut.
Sofern der Onkel z.B. bei dieser Bak in Kenntnissstufe F - Termingeschäftsfähigkeit - (Options, Futeres) eingestuft wurde, werden erst weitere Formulare erforderlich, je nach Riskikostufe beim Derivatehandel.
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