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95% Stornokosten bei Reisebeginn 27.2.2006 ist das rechtens?

 
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Marimo73
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 1
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 18:54    Titel: 95% Stornokosten bei Reisebeginn 27.2.2006 ist das rechtens? Antworten mit Zitat

Liebe Forenteilnehmer,

ich hoffe dass mir hier jemand helfen kann, da ich jetzt am Wochenende kaum eine andere Möglichkeit sehe, meine Zweifel aus dem Weg zu räumen....

Habe im Oktober eine Reise nach Ägypten gebucht, online - in den AGB`s steht, dass die Stornokosten bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% betragen (die hab ich ja bereits angezahlt im vergangenen Jahr), was ich leider nicht gelesen habe:

...Bei Buchungen aus dem Programm "Tagesaktuelle Best-Preise" und Reisen mit Linienbeförderungsscheinen: 95% Stornokosten nach Buchung der Reise Geschockt

Die mir zugesandte Rechnung lässt nicht erkennen, dass ich aus der "Tagesaktuellen Best-Preise" Liste gebucht habe, auf den genauen Wortlaut der Eingabemasken auf der Homepage erinnere ich mich natürlich leider nicht mehr...

Antworten, Tips oder wie auch immer auch gerne an meine email direkt: mspengler@ xmg. de

Bin ja bereit, für einen gewissen Ausfall aufzukommen, aber 95% erscheinen mir definitiv zu hoch,

danke

Moni Spengler
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

da ist Rat aus der Ferne schwierig... wir kennen nicht die Buchungsgrundlage (Internetseite, Katalog...), wir kennen den Buchungsablauf und die Buchungsbestätigung nicht.

Aber ich meine, dass auf einer Buchungsbestätigung sehr wohl eine genaue Bezeichnung der "Ware" und der dazu gehörenden Bedingungen stehen muss.

Andererseits ist es rechtskräftig, wenn es so vereinbart wurde. Allein ein Richter hätte die Möglichkeit der Mäßigung der Stornogebühr bzw. der Kunde, wenn er dem Unternehmen nachweisen kann, dass sein "Schaden" geringer ist. Letzteres wird wohl in der Praxis schwer sein.

Gruß
Peter
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marimo73,

ich nehme mal an, das du kein "Best-Preis" gebucht hast sondern eine Reise mit einem Linienflug. Bei Linienflügen bestehen seitens der Fluggesellschaft andere Richtlinien. Hier wird ein Pflug gebucht auf dem Namen einer oder mehrerer Personen. Beim Charter hat der Reiseanbieter eine Anzahl an Plätzen gebucht und kann diese jederzeit einer Reise zuordnen. Was bei dem Linienflieger nicht möglich ist. Weil von Anfang an ein Ticket auf deinem Namen gebucht worden ist. Hört sich leider kompliziert an.

Noch zum Schluss ein Tip: Bei einem Urlaub sollte man nicht an der Reiserücktrittsversicherung sparten.

Gruß Hogwarts
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