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Meldepflicht bei BU ?

 
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_Jockel_
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 11:14    Titel: Meldepflicht bei BU ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

A hat eine BU. Nun erfährt er von einer Krankheit die mit aller Sicherheit in einigen Jahren zur Inanspruchnahme der BU führt.

Frage: Ist diese Krankheit meldepflichtig???

Ber Versicherungberater meint nein, da sie zum Vertragsabschluß nicht vorhanden war.
BU besteht seid 95, die Krankheit seit 2003.


thx
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wurzelsepp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Krankheit noch nicht bei Vertragsabschluß vorhanden war, dann muss "A" diese nicht jetzt nennen. Das Risiko wird bei Versicherungen bei Vertragsabschluß geprüft, und nicht wenn eine Krankheit plötzlich hinzu kommt. Denn dafür versicherst Du Dich ja... Lachen

Gruß

Wurzelsepp
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

wurzelsepp hat folgendes geschrieben::
Das Risiko wird bei Versicherungen bei Vertragsabschluß geprüft, und nicht wenn eine Krankheit plötzlich hinzu kommt. Denn dafür versicherst Du Dich ja... Lachen


Nicht ganz korrekt. Das Risiko wird nicht bei Vertragsabschluss geprüft sondern erst im Leistungsfall. Es sei denn, es werden dort bereits Krankheiten angegeben, dann erfolgt auch eine Nachfrage beim Hausarzt bzw. behandelnden Arzt. Stellt sich im Leistungsfall heraus, dass bereits bei Vertragsabschluss Krankheiten verschwiegen worden sind, wird der Versicherer die Leistung verweigern.
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wurzelsepp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

OK, aber trotzdem ist die Krankheit auch bei Eintritt des Schadensfall m.E. unerheblich, da die Krankheit ja erst nach Vertragsabschluß eingetreten ist. Oder bin ich da au dem Holzweg?

Gruß

wurzelsepp
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Krankheit erstmalig in 2003 aufgetreten ist und vor 1995 nicht behandelt wurde, dann bist du nicht auf dem Holzweg.
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_Jockel_
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten !!!!!!! Lachen

Fakt ist das die Krankheit 95 noch nicht bekannt war und auch noch nie behandelt wurde.
Der Krankheitsfall trat erstmalig 2003 ein. Somit wurde auch nichts verschwiegen und die BU muss bei " Ernstfall" auch zahlen.
Hoffe das so richtig verstanden zu haben Mit den Augen rollen



Thx an alle...........

mfg

Jockel
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ht-net
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 65
Wohnort: Brackenheim

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 17:51    Titel: abwarten Antworten mit Zitat

...das hört sich prima an - aber warte mal ab wenn person A bu wird was da passiert bevor ein cent versicherungsleistung fließt.....
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

was würde eigentlich passieren, wenn A der Versicherung seine Krankheit jetzt schon mal "vorab" schildert, die machen die übliche Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und wenn´s dann soweit ist, würde es vielleicht unkomplizierter gehen.

Das blöde ist ja, daß A die Versicherung vor 2003 geschlossen hatte, somit gilt für diesen Vertrag noch die alte Anfechtungsfrist von 30 Jahren.
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fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall ist Fristende spätestens zum Stichtag der Gesetzesänderung in 2013, also nach längstens 10 Jahren.

Gruss - fagus
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_Jockel_
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wie jetzt ????

Dachte eigendlich das Thema war durch???
Was hat das mit 30 Jahren auf sich???
Und welche Gesetzesänderung???
Kann mir das bitte mal jemannd genau erklären.


thx Geschockt
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt macht _Jockel_ doch nicht Irre.

Er hat doch geschrieben, dass die Krankheit vor 1995 noch nie aufgetreten ist. Warum schlagt ihr ihm da irgendwelche Fristen um die Ohren? Warum soll er heute bereits diese Krankheit anzeigen? Diese Verpflichtung hat er erst, wenn er tatsächlich BU ist. Und dann wird er es vermutlich aus Eigeninteresse sofort melden.

Wer weiß denn was in einigen Jahren sein wird?!
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