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Anspruch auf Zinsen der Bank?

 
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 10:56    Titel: Anspruch auf Zinsen der Bank? Antworten mit Zitat

Hallo Leute.

Noch eine Frage:
Angenommen man bekommt bei der XY-Bank einen bestimmten Zinssatz.
Dieser Zinssatz wird irgendwann mal zwischenzeitlich runtergestuft.

Der Kunde bekommt davon nichts mit bis er die Gutschrift der Zinsen auf dem Auszug sieht und meint, dass sie zu gering wären, da ja der Zinssatz XY-% beträgt.

Der Kunde reklamiert bei der Bank und möchte die Zinsen nachträglich gutgeschrieben bekommen, da er über die Runterstufung nicht informiert worden war. Oder besser gesagt:Nicht ausdrücklich informiert worden war.

Die Bank lehnt ab.

1.Begründung: Die hätten alle Kunden postalisch informiert. Fakt ist: Beim Kunden ist bis dato keine Änderungsmitteilung der Zinssätze eingegangen.Kunde reklamiert weiter.

2. Begrüdung:Die hätten alle Kunden über den Kontoauszug informiert.

Jedoch steht über solch eine Ändrungsmitteilung nichts in den AGB`s der Kunden.Zumal es Kunden gibt, die monatelang keine Auszüge holen oder Auszüge verloren gehen können. Oder der Bankterminal auch fehlerhaft ausdruckt.

In den AGB´s der Kunden steht ausdrücklich, dass jede Änderung schriftlich erfolgen muss. Nicht über Kontoauszüge oder telefonisch. Schriftlich heisst ja postalisch,oder?!

Könnte man nicht sagen, dass dies schon ein recht raffinierter Trick der Bank ist, das Geld der Kunden so lange auf dem Konto zu halten bis der Kunde -überaschung- sieht, dass sich die Zinsen geändert haben? Dann wäre es ja Täuschung.

Jedenfalls:Kunde reklamiert weiter und besteht auf Zinsen für besagten Zeitraum plus verlorene Zinsen, die er bekommen hätte, hätte er das Geld bei einem anderen Bankinstitut angelegt, welche mehr Zinsen zahlt.

Zu Recht?
Danke!
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schriftlich ist auch die Information per Kontoauszug. Gerade deshalb so beliebt, weil sich hinterher seitens der Bank ganz einfach nachweisen läßt, wann und mit welchem Auszug der Kunde die Info erhalten hat (ein fehlerhafter Ausdruck am Terminal wird deshalb bei der kleinsten Unstimmigkeit - auch rückwirkend - storniert, damit hinterher nicht behauptet werden kann der Ausdruck war unlesber).
In diesem Fall sind aber nicht die AGBs hauptsächlich ausschlaggebend, sondern das was sie bei Anlage des Sparkontos unterschrieben haben. Kann gut sein, dass dort andersweitige Änderungs- und Informationsvereinbarungen unterschrieben haben.
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

hi.
danke für deine antwort.
es ist kein gesondertes sparkonto,sondern ein girokonto,dass seit jahren besteht und auf was man zinsen erhält.
und in den agb des girokonto steht, dass jede zinsänderun schriftlich sein muss.
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WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon elemic ausgeführt hat - "schriftlich" ist auch Kontoauszug. Es ist ja ein Stück Papier, auf dem viele schwarze Buchstaben stehen Winken. In den AGBs steht - überspitzt formuliert - nirgends, dass die schriftliche Mitteilung im Briefumschlag mit Briefmarke und Unterschrift auf dem Postweg erfolgen müsste. Winken

Ausserdem: Auch auf dem Postweg gehen leider gelegentlich Briefe verloren.

Kurz zu dem Argument, dass Auszüge Monate nicht geholt werden: Je nach Bank werden wohl alle 3-6 Monate sogenannte Zwangsauszüge zugestellt.
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

hallo.
vielen Dank für die antworten.
was wäre aber, wenn die bank tatsächlich über die auszüge informiert hat,aber fehlerhaft? ohne das das im terminal berichtigt wurde?
andere frage: die agb sind doch ein vertrag zw. kunde und bank.wenn sich also die zinssätze änden, dann ist es doch eine änderung einer vertragsbestbestandteils.
sollte dies nicht immer in ordentlicher schriftform sein,also ich meine per post?
zumal die bank sagt, sie hätte alle kunde per post informiert.
andere kunden haben ebenfalls dieses schreiben nicht bekommen.

soweit ich das richtig verstanden habe, gib es im bgb das umgehensverbot der agb.dann müßte doch schon in den agb´s explizit drin stehen,dass die bank auch über auszüge informieren kann.

dann wüßte der kunde ja wenigstens bescheid.aber so?
im prinzip ist es ja so,dass dann die bank sich immer den weg aussucht,wo es meint...da bekommen es die kunden nicht mit oder sie bekommen es zu spät mit.

ok.danke.

lg dr.l
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

p.s. ein arbeitsvertrag ist doch ein vertrag zwischen bank und mitarbeiter.
dann könnten die ja ihre mitarbeiter über ihre auszüge kündigen.ist ja schriftform.
überspitzt gedacht.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Dr.L hat folgendes geschrieben::
was wäre aber, wenn die bank tatsächlich über die auszüge informiert hat,aber fehlerhaft?


Wenn die Bank den Zinssatz von 12 % auf 13 % hochsetzen will, aber im Kontoauszug versehentlich 3 % schreibt, hat die Bank ein Problem Weinen

Dr.L hat folgendes geschrieben::
die agb sind doch ein vertrag zw. kunde und bank.wenn sich also die zinssätze änden, dann ist es doch eine änderung einer vertragsbestbestandteils.


Änderungen von Vertragsbestandteilen muss der Kunde zustimmen bzw. Änderungen der AGB kann er widersprechen.

Bei Dauerschuldverhältnissen (hier Girokonto) ändern sich jedoch Konditionen je nach Marktlage öfter. Hier wäre es völlig unpraktikabel, die Konditionen im Vertrag zu vereinbaren. Eine Anpassung an die Marktlage wäre kaum mehr möglich.

Daher wird im Vertrag / AGB immer auf ein Preisverzeichnis verwiesen. Dieses kann einseitig durch die Bank geändert werden. Wenn dem Kunden die neuen Preise nicht gefallen, kann er ja jederzeit die Bank wechseln.

Dr.L hat folgendes geschrieben::
ordentlicher schriftform sein,also ich meine per post


Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen "ordentlicher Schriftform" und "Schriftform". Hier wäre es auch zulässig, wenn die Bank bei der Mitteilung der Konditionenänderung in den AGB schreibt, dass allein die Textform ausreicht. Dann würde ein e-Mail schon ausreichen.

Dr.L hat folgendes geschrieben::
zumal die bank sagt, sie hätte alle kunde per post informiert.
andere kunden haben ebenfalls dieses schreiben nicht bekommen.


Aus der Bankenpraxis weis ich, dass Schreiben bezüglich Kreditkündigung, Konditionenerhöhung und AGB-Änderung nie ankommen. Geschockt

Ich vermute, die Post hat eine spezielle Abteilung, die diese Schreiben aussortiert und vernichtet. Lachen

Dr.L hat folgendes geschrieben::
im prinzip ist es ja so,dass dann die bank sich immer den weg aussucht,wo es meint...da bekommen es die kunden nicht mit oder sie bekommen es zu spät mit.


Eigentlich sucht die Bank sich den Weg aus, der am wenigsten kostet. Hier spart sie sich/dem Kunden das Porto.
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo.

angenommen die bank stuft den zins für das girokonto beispielsw. von 2,5 auf 1% runter und im kontoauszug steht überall 0% ?
dann hat ja der terminal fehlerhaft gedruckt.
der bankauszug muss doch immer der wharheit entsprechen.
danke.
lg dr.l
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WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Dann könnte es sich immer noch um einen (EDV-)Fehler in der Mitteilung handeln. Der Kontoauszugsdrucker druckt die Daten aus, die er vom HOST geliefert bekommt. Dies müsste allerdings die Bank klären.

In diesem Fall wäre es aber ein Fehler zugunsten des Kunden, er bekommt trotzdem Zinsen, obwohl ihm mitgeteilt wurde, dass es keine Zinsen mehr gibt.

Könnte möglicherweise eine besondere Konditionsvereinbarung bestanden haben?

Achja, eine Kleinigkeit, es heisst "das Terminal" Winken
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