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Verfasst am: 22.01.06, 00:37 Titel: Einwilligung zum Lastschriftverfahren
Hallo!
Wann endet die Einwilligung zum Lastschriftverfahren?
Automatisch mit Beendigung eines Vertrages?
Oder muss man explizit widersprechen?
Können nach dem Vertragsende (zb. 31.12.) noch ohne weiteres Beträge abgebucht werden (zb. wegen Nachforderungen)?
Anmeldungsdatum: 10.12.2004 Beiträge: 64 Wohnort: berlin
Verfasst am: 22.01.06, 13:08 Titel:
hi.
eigentlich ist es so, dass mit ende eines vertrages auch die einzugsermächtigung erlöscht,aber das weiß ja die bank nicht.
besser:diese explizit bei bank und beim abbucher immer kündigen.
die Einzugsermächtigung kann frei vereinbart werden. Wenn vereinbart ist, dass diese mit Vertragsende erlischt, dann ist es so.
Meist wird jedoch (sinnvollerweise) vereinbart, dass der Zahlungsempfänger ermächtigt wird, alle fälligen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis einziehen zu können. Dies ist deswegen sinnvoll, da der letzte Einzug typischerweise nach Ablauf des Vertrags anfällt.
Also: Nachschauen, was vereinbart wurde.
Unabhängig davon hat Dr.L natürlich recht: Wenn ich nicht wünsche, dass weiterhin eingezogen wird, kann ich gegenüber dem Zahlungsempfänger die LS-Ermächtigung widerrufen.
Achtung: Im Gegensatz zum posting von Dr.L. ist es nicht sinnvoll, der Bank diesen Widerspruch zu geben. Die Bank prüft die LS-Einlösung nicht und kann daher mit dem Widerruf nichts anfangen.
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