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Verfasst am: 20.01.06, 22:34 Titel: Buchgrundschuld von Bank ausgenutzt
Ein Vater lässt auf seinem Grundstück eine Buchgrundschuld eintragen und gibt diese als Sicherheit für eine Finanzierung seinem Sohn. Die Bank verlangt, das der Sohn für den Wert der Grundschuld privatschuldnerisch haftet, was dann so in diese Buchgrundschuld eingetragen wurde. Nach einigen Jahren fleißiger Tilgung nimmt selbige Bank diese Grundschuld zur Absicherung anderer Darlehn des Vaters. Haftet jetzt der Sohn privatschuldnerisch für die Darlehn seines Vaters, auch wenn er weder von der Bank noch von seinem Vater über die geänderte Nutzung dieser Buchgrundschuld informiert wurde?
das dachte ich zunächst auch. Der RA meines Vaters hat mich darauf aufmerksam gemacht, das ich für die Schulden meines Vaters durch diese Grundschuld mit hafte.
Er sagt, da ich auf der Buchgrundschuld eine persönliche Haftungsübernahme und Zwangsvollstreckungsunterwerfung i.H. der eingetragenen Grundschuld unterschrieben habe, kann ich von der Bank mit in Haftung genommen werden.
Allerdings verstehe ich nicht, wie die Bank mit dieser Buchgrundschuld einfach noch andere Darlehn absichern kann ohne mich wenigstens darüber zu informieren.
wenn der vater eigentümer des hauses ist, kann er seine grundschuld immer wieder neu valutieren, d.h. in voller höhe aufleben lassen, und die bank muss da auch niemanden informieren, der/die hauseigentümer stimmen der sache gegenüber der kreditgewährenden bank ja sowieso zu, sonst ginge das gar nicht....der vater hat dir einen teil der grundschuld sozusagen als zusatzsicherheit für dein darlehen zur verfügung gestellt..aber mir ist unverständlich, warum du dir überhaupt sorgen machst
ich habe mich sicherlich nicht genau genug ausgedrückt...
Das Grundstück ist meinem Vater. Er hat es an mich verpachtet (kein Erbpacht). Ich habe mit seinem Einverständniss auf diesem Grundstück ein Wohn u.Geschäftshaus errichtet. Als Sicherheit für die Finanzierung dieses Hauses hat er eine Buchgrundschuld auf dieses Grundstück eingetragen und mich in Hohe dieses Wertes als privatschuldnerisch haftender mit unterschreiben lassen.
Das Hausbaudarlehn valutiert zwischenzeitlich mit weniger als der Hälfte der Buchgrundschuld. Meine Sorge besteht darin, das ich aufgrund meiner Unterschrift für den Gesamtbetrag bürge, auch wenn es jetzt andere Darlehn betrifft. Ich meine, im Falle einer Insolvenz meines Vaters für seine Darlehn mit hafte.
neben der Grundschuld bedarf es noch einer Sicherungszweckbestimmung, die von Schuldner und (Dritt-)sicherungsgeber unterzeichnet werden müssen.
Diese liegt bezüglich der persönlichen Haftung des Sohnes nur bei dem Darlehen des Sohnes vor.
Hintergrund ist, dass die Grundschuld (im Gegensatz zur Hypothek) nicht an eine spezifische Forderung gebunden ist, sondern für unterschiedliche Forderungen haften kann. Daher bedarf es zusätzlich einer Vereinbarung, für welche Forderungen die GS haftet.
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