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Verfasst am: 23.01.06, 00:42 Titel: Frage zum Kindesunterhalt
Also F hat sich von M getrennt (März 2005). F ist von ihrem neuen Freund schwanger geworden. Das Kind wird im Februar zur Welt kommen.
Aber M kann keine Kinder zeugen, nur mit einer künstlicher Befruchtung. Protokoll vom Arzt liegt vor. (Uni Lübeck). Ist bewiesen, von mehreren Ärzten...
Frage:
Muss M Unterhalt zahlen, weil Scheidung erst im März ist? Obwohl M zu 100 % nicht der Vater ist?
M soll schleunigst gucken, dass die Noch-Frau und der Vater des Kindes mit M zum Jugendamt wandert, wo der neue Freund die Vaterschaft anerkennt.
Wenn die das nicht machen, muss ne Klage her.
Der Noch-Mann muss also eine Vaterschaftsanfechtungsklage zum Laufen bringen.
Ob die Gutachten dafür ausreichen, lassen wir mal im Raum stehen.
Sobad das Kind da ist, muss der neue Partner für die Frau Betreuungsunterhalt zahlen und M ist aus der Zahlung raus.
Was soll er auch Unterhalt für die Ex zahlen, wenn sie sich von nem anderen ein Kind machen lässt und somit nicht arbeiten kann.
Gruss
Melly _________________ Melly
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