Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Auch ich hoffe, dass Ihr mich mit Euren juristischen Tipps weiterhelfen könnt.
Ich habe ebenfalls ein Problem mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung, dazu hier meine Story:
Im Jahr 2002 begann ich eine Ausbildung bei der DFS zum Fluglotsen, Bereich Center. Als meine Ausbildung in den Simulationsbereich wechselte wurde bei allen Auszubildenden eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (§29d LuftVG) gemacht.
Die Überprüfung hat ergeben, dass über meine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, so das Ergebnis der Überprüfung vom 04.04.2003 der zuständigen Luftfahrtbehörde in Hessen, dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main.
Durch ein nichtbestehen einer Prüfung endete mein Ausbildungsverhältnis zum Centerlotsen vorzeitig. Also wechselte ich über in die Ausbildung zum Towerlotsen, welche ich auch erfolgreich beendete.
Im Jahr 2004 begann ich am Flugplatz Mannheim ein Arbeitsverhältnis als Regionallotse. Da die letzte Zuverlässigkeitsüberprüfung nun aber schon abgelaufen war (Gültigkeit jeweils ein Jahr) wurde eine neue beantragt, dieses Mal beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Luftfahrtbehörde für Baden-Württemberg (Ich wohne auch in Ba.-Wü.).
Meine Zuverlässigkeit wurde auf Grund einiger Einträge aus meiner Vergangenheit (unten mehr dazu) dieses Mal jedoch nicht bestätigt und ich verlor fristlos meinen Arbeitsplatz.
Ich habe dann noch das Regierungspräsidium auf Bescheinigung meiner Zuverlässigkeit beklagt, jedoch verlor ich vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe (bzw. wurde mir Seitens der Richterin die Rücknahme meiner Klage aus Kostengründen nahegelegt, da ein Urteil negativ für mich ausgehen würde).
Eine negative Bescheinigung der Zuverlässigkeit ist entgegen der positiven gleich für 2 Jahre gültig. Diese Frist wird im Sommer 2006 dann vorbei sein und ich möchte erneut meine Zuverlässigkeit beantragen und auf einen Arbeitsplatz als Lotse hoffen.
Hierzu meine Fragen an Euch:
- Besteht die Möglichkeit auf Erfolg bei Beantragung der Löschung meiner polizeilichen Einträge?
- Wohin richte ich so einen Antrag?
- Empfehlt Ihr mir, mich auf Bewerbungen außerhalb von Baden- Württemberg zu beschränken? (Wobei ja alle Luftfahrtbehörden eine Mitteilung über meine Zuverlässigkeit erhalten haben müssten)
- Was habt Ihr sonst noch für Möglichkeiten und Ratschläge für mich, die ich noch nicht bedacht habe?
Ich würde mich über eure juristisch fundierten Ratschläge sehr freuen und hoffe, dass Ihr mich weiterhelfen könnt. Es ist mir wirklich sehr wichtig.
Hier noch meine Einträge bei der Polizei (Führungszeugnis ohne Einträge):
03/94 Bes. schw. Fall des Diebstahls eingestellt
05/96 Diebstahl eingestellt
12/00 Beleidigung Verweis auf den Privatklageweg
10/00 Körperverletzung Geldauflage i.H.v. 200 Euro
08/01 Beleidigung eingestellt
03/02 Diebstahl eingestellt
Ich weiß, ist nicht gerade wenig…
Zu den Punkten Körperverletzung (10/00) und Beleidigung (12/00) muss ich vielleicht dazusagen, dass ich kein Schläger oder so bin, diese Einträge führen daher, dass wir im Suff einen ehemaligen Lehrer von uns nachts angerufen haben und ihn beleidigt haben.
Da es nachts war konnte der gute Mann nicht schlafen und hat dann eine Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung erstattet…
Vielen Dank für Eure Hilfe... _________________ Es ist klug die Fehler im Leben, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen
Ich habe unten angefangen zu lesen (Vorstrafen) und dann oben weitergemacht. Im ersten Moment habe ich überlegt, wie man mit einem derartigen Register Lotse weden kann.
Zitat:
Hier noch meine Einträge bei der Polizei (Führungszeugnis ohne Einträge):
Verstehe ich nicht ganz! Einträge bei der Polizei ist doch das Führungszeugnis.
Verstehe ich nicht ganz! Einträge bei der Polizei ist doch das Führungszeugnis
Nicht ganz...
In meinem polizeilichen Führungszeugnis sind keine Einträge vermerkt.
Meine (eingestellten) Verfahren sind "nur" polizeiintern vermerkt, in meiner Polizeiakte eben.
Ich bin ja nicht vorbestraft, da die Verfahren wie gesagt jeweils eingestellt wurden. Im polizeilichen Führungszeugnis steht man meines Wissens nur, wenn man vorbestraft ist, d.h. eine Freiheitsstrafe bekommen hat (welche auch zur Bewährung ausgesetzt sein kann), oder irre ich mich da?
Fakt ist jedoch, dass mein Führungszeugnis keine Einträge beinhaltet, einen aktuelles Exemplar habe ich erst kürzlich beantragt. _________________ Es ist klug die Fehler im Leben, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen
die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung (früher §29d LuftVG, jetzt §7 LuftSiG) kann eine Vielzahl von Abfragen in verschiedenen Registern beinhalten (siehe LuftSiG).
Bei der normalen ZÜP werden lediglich das LKA und der Verfassungsschutz befragt. Ergeben sich Tatsachen, dass es "Ungereimtheiten" gibt, werden weitere Register in die Auskunft einbezogen.
Zitat:
- Empfehlt Ihr mir, mich auf Bewerbungen außerhalb von Baden- Württemberg zu beschränken? (Wobei ja alle Luftfahrtbehörden eine Mitteilung über meine Zuverlässigkeit erhalten haben müssten)
NEIN! Die Ergebnisse der ZÜP liegen jeweils nur der Luftsicherheitsbehörde (die an die jeweilige Landesluftfahrtbehörde an- oder eingegleidert ist) vor, bei der der Antrag gestellt wurde!
Die ZÜP wird von der Luftsicherheitsbehörde durchgeführt, in deren Zuständigkeit Du deinen Wohnsitz hast. Du kannst also nicht in ein anderes Bundesland nur für die ZÜP wechseln.
Weiterhin solltest Du zunächst einmal mit der Luftsicherheitsbehörde, die dir die negative ZÜP ausgestellt hat klären, welche Tatsachen / Einträge zu dieser Bewertung geführt haben. Danach solltest Du dich mit den entsprechenden Behörden, Polizei etc., auseinandersetzen, um zu klären, ob und wann die Einträge aus den Datenbanken rausfallen.
Es kann aber auch sein, das trotz der verjährten Delikte, Dir aufgrund der Taten ansich, eine Zuverlässigkeit grundsätzlich verweigert / in Abrede gestellt wird. Dann hilft dir auch die Löschung nichts.
Ggf. mußt du Dich einer flugmedizinischen Überprüfung (vergleichbar MPU) unterziehen, die in der Regel vom Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck oder ähnlichen Stellen durchgeführt wird.
Und eines kann ich Dir sagen: Dagegen ist jede MPU Pillepalle... _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
NEIN! Die Ergebnisse der ZÜP liegen jeweils nur der Luftsicherheitsbehörde (die an die jeweilige Landesluftfahrtbehörde an- oder eingegleidert ist) vor, bei der der Antrag gestellt wurde!
Bist Du da sicher? Ich mein mal irgendwo gelesen zu haben, dass über eine negative Zuverlässigkeit alle Luftfahrtbehörden in D informiert werden.
Ansonsten könnte ich mich ja rein theoretisch bei Erhalt einer negativen Beurteilung im nächsten Bundesland erneut bewerben.
Es ist ja schließlich immer die Luftfahrtbehörde für die Beurteilung zuständig, wo sich auch der jeweilige Flughafen befindet und nicht wo ich wohnhaft bin.
Daher war ja auch die Luftfahrtbehörde Hessen bei der ersten Beurteilung zuständig, als ich bei der DFS in Langen meine Ausbildung gemacht habe.
Zitat:
Es kann aber auch sein, das trotz der verjährten Delikte, Dir aufgrund der Taten ansich, eine Zuverlässigkeit grundsätzlich verweigert / in Abrede gestellt wird. Dann hilft dir auch die Löschung nichts.
Wie das denn? Wenn nach einer Löschung keine Daten mehr vorhanden sind, mit welcher Begründung könnte dann noch eine Zuverlässigkeit verweigert werden?
Was mir an der ganzen Sache grundsätzlich fragwürdig vorkommt ist, dass ich zuerst eine positive Zuverlässigkeit erhalten habe und ca 1,5 Jahr später eine negative, obwohl es keine erneuten Einträge und Vorkommnisse gab. Eben von einer anderen Luftfahrtbehörde.
Mir hat mal ein Polizist erzählt, dass man unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung seiner Daten beantragen kann.
Das wäre für mich sinnigerweise der erste Schritt, danach das Gespräch mit der Luftfahrtbehörde. Was meinst Du?
Mich würde eben auch interessieren, welche Voraussetzungen das sein sollen, unter denen man die Löschung seiner Daten beantragen kann. Weißt Du was darüber?
Für Eure Hilfe vielen Dank _________________ Es ist klug die Fehler im Leben, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen
NEIN! Die Ergebnisse der ZÜP liegen jeweils nur der Luftsicherheitsbehörde (die an die jeweilige Landesluftfahrtbehörde an- oder eingegleidert ist) vor, bei der der Antrag gestellt wurde!
Laut §7 LuftSIG, Abs 8 heißt es:
Die Luftsicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Absatz 7 Satz 1 gilt entsprechend.
Somit sind die anderen Behörden auch unterrichtet. Fraglich allerdings, ob sie auch über den Ausgang der Überprüfung unterrichtet sind _________________ Es ist klug die Fehler im Leben, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen
Die Luftsicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Absatz 7 Satz 1 gilt entsprechend.
Genau lesen!
Die automatisch zu benachrichtigten Stellen sind genau benannt! Die Landesluftfahrtbehörden gehören hier nicht dazu (§7 Abs.2 Satz 2)!
Die Informationen über die Zuverlässigkeit bzw. das Ergebnis der ZÜP wird nicht automatisch der zuständigen Landeslkuftfahrtbehörde, die für die Lizenz zuständig ist, mitgeteilt (BDSG). So seltsam es klingt, die Angaben unterliegen dem Datenschutz!
Sie erhalten das Ergebnis der ZÜP mitgeteilt und müssen dieses Ihrer Lizenzstelle mitteilen. Sie können aber auch gleich bei der Antragstellung auf die ZÜP der LuftSI-Behörde die Erlaubnis zur Mitteilung des Ergebnisses an die Luftfahrtbehörde erteilen, dann müssen Sie nicht nochmal einen Brief wegschicken... _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
bin im besitz einer GPL mit Eintragung TMG (Segelfluglizenz mit Touoringmmotorglider) ausg. von der Reg. von Oberbayern.
Nun habe ich die Aufforderung zum ZÜP-Antrag zu stellen bekommen.
Wie viele andere Piloten tu ich das ungerne. Zumal ich nicht hunderprozentig angewiesen bin mit dieser Lizenz witer zu fliegen da ich bereits heute in Deutschland mit einer österreichischen Linzenz ungehindert fliege. Dennoch möchte ich meine Deutsche beibehalten.
Sie schreiben, ich zitiere:
>>Die ZÜP wird von der Luftsicherheitsbehörde durchgeführt, in deren Zuständigkeit Du deinen Wohnsitz hast. Du kannst also nicht in ein anderes Bundesland nur für die ZÜP wechseln. << Zitat ende
Mein Wohnsitz ist im Ausland, in Österreich. Können sie mir vielelciht veraten bevor ich diese Schikanen mit mir machen lasse, bzw bevor ich überhaupt der behörde antwort gebe ob diese auch tatsächlich für mich zuständig ist?
Eben habe ich beim Stöbern im Internet(6.1.2.2) folgendes gefunden:
Zitat:
Auskunft zu Zwecken der Luftverkehrssicherheit
Ein Mitarbeiter der Frankfurter Flughafen AG sollte nach § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) auf seine Zuverlässigkeit geprüft werden. Die Zertifizierung des Hessischen Wirtschaftsministeriums ließ auf sich warten. Der Betroffene fürchtete bereits um seinen Arbeitsplatz. Er beantragte beim Landeskriminalamt Auskunft über eventuell gespeicherte Daten und bat gleichzeitig, eventuell gespeicherte Daten zu löschen. Ein scheinbar aussichtsloses Unterfangen: Vierzehn Mal hatten in den vergangenen zehn Jahren verschiedene Polizeibehörden wegen z.T. schwerer Delikte immer wieder Ermittlungen gegen ihn gerichtet. Allerdings waren alle Verfahren abgeschlossen. Nie wurde er verurteilt.
Das Hessische Landeskriminalamt kam in seinem Bescheid über den Löschungsantrag zu dem Ergebnis, die Einzelfallüberprüfung der Unterlagen habe ergeben, dass eine weitere Speicherung zur polizeilichen Aufgabenerfüllung nicht erforderlich ist. Es hat die Löschung aller Datenspeicherungen und die Vernichtung aller Kriminalakten veranlasst. Das Wirtschaftministerium erhielt eine korrigierte Antwort auf die Zuverlässigkeitsanfrage. Der Betroffene wurde als "zuverlässig" im Sinne von § 29 LuftVG eingestuft. Er konnte seinen Arbeitsplatz behalten.
Was soll ich denn nun davon halten? Das ist ja noch ein viel extremerer Fall wie mein eigener.
In dem Fall besteht ja wohl doch Hoffnung, oder seht Ihr das anders?
Gruß _________________ Es ist klug die Fehler im Leben, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.