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Muss ich für Kopie v. Kontoauszügen zahlen?

 
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 10:40    Titel: Muss ich für Kopie v. Kontoauszügen zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo Forumsteilnehmer,
eine Frage:
Muss ich für Kopien alter Kontoauszüge zahlen, wenn mir diese -aus welchem Grund auch immer- fehlen?
Ich habe für drei Kopien satte 10€ bezahlt,welche ich zu hoch finde.
Außerdem:Muss diese gebühr nicht auch in den AGB´s stehen?
Danke für eure Antworten!
Dr.L
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Sie haben die Originale erhalten ...
2.) Sie haben Sie verloren...
3.) Das KI muss extra für Sie in ihren Aufzeichnungen (meist Mikrofilmen) die Duplikate erstellen ... und das geht meist nach Stundenlohn (bei ca 40 Euro die Stunde) sind sie mit 10 Euro noch gut bedient.

=> Es handelt sich um eine extra Dienstleistung für Sie, die normalerweise nicht vorkommen sollte (außer jemand geht sehr sorgsam mit seinen Sachen um). Deshalb steht sie auch nicht in den AGBs.
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ok. Klingt einleuchtend. Stimme ich auch zu.
Wenn ich aber einen Verdacht habe, dass die Bank falsch gebucht hat, dann wären diese Kontoauszüge kostenlos.Habe ich jedenfalls gelesen.
Danke.
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nein stimmt so nicht. Sie erhalten die Kontoauszüge ja gerade aufgrund ihrer Kontrollpflicht, fall's irgendetwas Ihrem Konto fälschlicher Weise belastet oder gutgeschrieben wurde. Nach Erhalt der Auszüge hat die Bank ihre Pflicht getan. Um jetzt einen fehler nachzuweisen sind sie am Zug und fall's sie hierzu keine Auszüge mehr haben ...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

für den Sonderfall, dass die Bank Gebühren erhoben hat, die nach aktueller Rechtsprechung unzulässig sind (z.B. Lastschriftrückgabe), gibt es Rechtsprechung (z.B. OLG Schleswig, Urteil vom 24.2.2000 - 5 U 116/9Cool, dass in diesen Fällen die Bank keine Gebühren für Auszugszweitschriften erheben kann.

Für den Fall von Fehlbuchungen der Bank kann dieses Urteil aber nicht einschlägig sein. Der Kunde ist nach AGB der Bank verpflichtet Auszüge unverzüglich zu prüfen und ggf. zu reklamieren.

Macht der Kunde dies, braucht er keine Zweitschriften. Macht er das erst nach Jahren, so ist dies sein Problem.
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Rede ...
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