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Anmeldungsdatum: 16.11.2004 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.01.06, 14:05 Titel: Verwaltungskosten und sonstige Kosten
Hallo,
Ein Freund hat vor kurzem eine fondgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Nach dem ersten Jahr ht er sich einen Kontoauszug zuschicken lassen. Daraus ging hervor, daß nur ein Fünftel seines tatsächlich eingezahlten Geldes auf dem Konto war. Der Rest sei, so die versicherung VErwaltungskosten und sonstige Kosten. Über die genaue Höhe würde sie keine angaben machen, dies sei eben so. Nachdem mein Freund dann erwägt hat die Versicherung zu kündigen, sagte man ihm, daß er nur noch die ein Fünftel des Betrages zurückbekommen würde.
Die Kosten die die Versicherung in den ersten 4 Jahren vom Konto abzieht seien die Verwaltungskosten für die gesamte Laufzeit des Vertrages, also 35 Jahre.
Meine fragen:
Muß die Versicherung nicht über die Höhe der Kosen Auskuft erteilen? Wenn nein, warum nicht?
Muß die Versicherung, wenn mein Freund jetzt kündigen würde nicht die Kosten auf die Laufzeit von eben nur einem Jahr reduzieren?
Verfasst am: 24.01.06, 14:17 Titel: Re: Verwaltungskosten und sonstige Kosten
Stephanvg hat folgendes geschrieben::
Muß die Versicherung, wenn mein Freund jetzt kündigen würde nicht die Kosten auf die Laufzeit von eben nur einem Jahr reduzieren?
nein, muss sie nicht, aber es gab vor kurzem erst eine verbraucherfruendliche BGH-Entscheidung genau zu diesem Thema. Recherchiere doch etwas im Netz, dann findest Du sie.
Verfasst am: 25.01.06, 07:00 Titel: Informationspflichten des Versicherers nach VAG
Stephanvg hat folgendes geschrieben::
Muß die Versicherung nicht über die Höhe der Kosen Auskuft erteilen?
Ja, das muss sie.
Nach § 10a VAG sind vor Abschluss des Vertrages folgende Informationen zu erteilen:
Zitat:
Bei Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr zusätzlich notwendige Verbraucherinformation
Angaben über die für die Überschußermittlung und Überschußbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe;
Angabe der Rückkaufswerte;
Angaben über den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung und über die Leistungen aus prämienfreier Versicherung;
Angaben über das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Buchstaben b und c garantiert sind;
bei fondsgebundenen Versicherungen Angaben über den der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die Art der darin enthaltenen Vermögenswerte;
allgemeine Angaben über die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung.
Gut, aber es war nicht die Rede von einer Versicherung mit Prämienrückgewähr, wie zB eine UBR. Tatsächlich werden aber bei Kapitalversicherung im ersten Jahr die Provisionen abgedeckt, dann die Verwaltungskosten, die Rücklagen für evtuelle Storno, ferner die Risikoabdeckung (bei Leben), und Anteilig die Kapitalage. Derzeit geht in die Kapitalbildung in den ersten 3-4 Jahren kaum etwas rein. Danach ändert sich aber das Verhältnis zwischen dem Mittelzufluß in Risikoabdeckung und Kapitalbildung. Bei Fondgebundenen kommen noch die Kursschwankungen der Anteile hinzu.
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