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bundesländer in deutschland sind nur 10 jahre....

 
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obi86
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 15:40    Titel: bundesländer in deutschland sind nur 10 jahre.... Antworten mit Zitat

in welchen bundesländern in deutschland sind nur 10 jahre schulpflicht??? berlin weiß ich... gehört brandenburg auch dazu???? bitte sehr schnell um info!!!


danke mfg. obi
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Günter
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.04, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Beträgt die Schulpflicht nicht überall in Deutschland 10 Jahre?? Dann hat man doch i.d.R. einen Schulabschluss und kann die Schule verlassen!
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obi86
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.04, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

nee... zb. in niedersachsen is 12 jahre... und das ist ja die scheiße,das man nicht nach der 10 abgehen kan...
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PaddelPaddy
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Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 121
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.11.04, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

12 Jahre Schulpflicht?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Den Hauptschulabschluss hat man doch nach 10 oder teils auch schon nach 9 Jahren!?
Auch nach meinem Realschulabschluss Ende 10. Klasse hätte ich abgehen können wenn ich gewollt hätte.
Ist jedenfalls in Hamburg so.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.11.04, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat allerdings nichts mit Vorstellungsvermögen sondern ganz einfach mit Gesetzestexten zu tun.
In diesem Fall lautet er: "Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn." (§ 65 (1) NSchG)
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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M.P.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 16.11.04, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Gammaflyer,
der Fragesteller hat insofern Recht, dass in Brandenburg, Berlin und NRW die Schulpflicht nur 10 Jahre beträgt. Ich möchte diesbezüglich darauf hinweisen, dass zur Schulpflicht nicht nur der Besuch einer Vollzeitschule(Gymnasium, Realschule usw.) gehört, sondern der Begriff umfasst ebenfalls die die Berufsschulpflicht. Das bedeutet Auszubildene unterliegen ebenfalls der Schulpflicht. Man muss also nach der Hauptschule noch 2 Jahre die Berufschule oder einen sonstige Ausbildungstätte besuchen.

Mfg M.P.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versehe ihren Einwand nicht, "M.P:",

ich habe direkt auf "PaddelPaddy" geantwortet, der gemeint hat er könne sich 12 Jahre Schulpflicht nicht vorstellen.
Ich habe insofern Recht, als ich nur von Niedersachsen gesprochen habe. Eine Frage, die "obi86" aufgeworfen hat.
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