| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Karin-Marie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 42
|
Verfasst am: 23.01.06, 12:03 Titel: Anwalt "meldet" dem Finanzamt ... |
|
|
Hallo!
Gesetzt den Fall, dass ...
Ein Rechtsanwalt wird mit der Abwicklung einer Erbschaftsangelegenheit betraut.
Nach einem Jahr wird ihm aus verschiedenen Gründen das Mandat wieder entzogen.
Fakt ist, dass er die ganze Angelegenheit keinen entscheidenden Meter vorangebracht hat; es liegen also diverse (nachweisbare) Versäumnisse vor.
Nach dem Entzug des Mandats meldet dieser Anwalt Namen und Adressen der Erbengemeinschaft sowie die einzelnen Beträge dem Finanzamt, das natürlich alle sofort anschreibt.
FRAGE:
Wie ist das "Melden beim Finanzamt" zu bewerten?
(Es ist schon klar, dass hier kein wirklicher "Schaden" entstanden ist. Alle Erben liegen weit unter der Freibetragsgrenze und werden NACH dem ganzen Verfahren auch alles beim FA anmelden!)
Gehört es zu den Aufgaben eines Anwaltes, Daten einer Erbengemeinschaft weiter zu geben? Darf er das überhaupt?
Danke für Infos! |
|
| Nach oben |
|
 |
macgyverjoel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.01.2006 Beiträge: 304
|
Verfasst am: 23.01.06, 14:33 Titel: |
|
|
das ist standeswidrig.
Man koennte den Anwalt und den Vorfall der Anwaltskammer melden, dort wuerde dann evtl. ein Standesverfahren gestartet. |
|
| Nach oben |
|
 |
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 23.01.06, 14:48 Titel: |
|
|
§203 I StGB käme auch noch in Frage. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Karin-Marie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 42
|
Verfasst am: 23.01.06, 22:17 Titel: Nackenhaare ... |
|
|
Da stehen mir ja gleich die Nackenhaare senkrecht!!
"Sittenwidrig" und "Verletzung von Privatgeheimnissen", Strafgesetzbuch, "Freiheitsstrafe ..." - das sind Stichwörter, die ich hier nicht erwartet hatte.
Mein Gefühl sagte mir ja schon, dass dieser RA damals vielleicht etwas mehr Energie in die Bearbeitung der Sache hätte stecken sollen statt jetzt Briefe an das Finanzamt zu schreiben...
Noch eine Frage: Darf der Anwalt die (anstehende, noch längst nicht abgewickelte) Erbschaft GAR NICHT dem Finanzamt mitteilen, oder geht es jetzt vor allem darum, dass er das nach Mandatsende nicht (mehr) durfte?
Fakt ist, dass die Miterben, von denen er Vollmacht hatte, nicht gefragt und auch nicht informiert worden sind.
Wäre für einen kleinen, kompetenten Hinweis sehr dankbar! |
|
| Nach oben |
|
 |
questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
|
Verfasst am: 23.01.06, 22:45 Titel: |
|
|
Ich würde mich erstmal kundig machen, welche Konsequenzen eine derartige Meldung eigentlich hat.
Die Antworten hier passen zwar zu einem "Verpfeifen beim FA" aber die Informationen sind nicht klar genug - vor allem wenn man Mißverständnisse oder Abweichungen in Details noch einbezieht - um das überhaupt sicher anzunehmen.
Eine Legitimation nach Mandatsentzug ist zwar eher abwegig, aber konstruierbar.
Nur mal als Denkansatz vom Ergebnis her : Bei Erbschaftsangelegenheiten mit dem FA laufen Meldefristen. Bestimmte Angaben MÜSSEN gemacht werden. Erfolgt das nicht, drohenaufgrund der Verstöße gegen Meldefplichten ggf. finanzielle Nachteile bis hin zu strafrechtlichen im Hinblick auf eine Steuerhinterziehung. Wird hingegen rechtzeitig oder frühzeitig genug gemeldet passiert...gar nichts. Vor allem, wenn wie hier ja anscheindend evident gerade KEINE Steuern zu zahlen sein sollten oder allenfalls Pillepalle. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
|
| Nach oben |
|
 |
Karin-Marie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 42
|
Verfasst am: 24.01.06, 15:47 Titel: Grundsätzlich ... |
|
|
Es kann nach meinem Empfinden doch kein "ja, doch, in manchen Fällen..." geben, oder?
Ich wünsche mir eine klare Aussage nach dem Motto:
"Ein RA darf nach Mandatsende GRUNDSÄTZLICH ... ".
Man muss das doch auch mal praktisch sehen:
Der Anwalt hat eine falsche(!) Liste weiter gegeben. Jetzt habe ich zusätzliche Arbeit mit dem Richtigstellen, mit der Infos an die anderen Miterben usw. usw.
Kann doch nicht sein, oder?
Ich muss mir doch sicher sein, dass ein "EX-Anwalt" sich nicht mehr einmischt, oder?!
Bitte noch einen klaren Hinweis!
Danke!! |
|
| Nach oben |
|
 |
macgyverjoel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.01.2006 Beiträge: 304
|
Verfasst am: 24.01.06, 16:27 Titel: Re: Grundsätzlich ... |
|
|
| Karin-Marie hat folgendes geschrieben:: |
Ich wünsche mir eine klare Aussage nach dem Motto:
"Ein RA darf nach Mandatsende GRUNDSÄTZLICH ... ". |
Jura ist nunmal kein Wunschkonzert. |
|
| Nach oben |
|
 |
nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
|
Verfasst am: 24.01.06, 16:39 Titel: Re: Anwalt "meldet" dem Finanzamt ... |
|
|
| Karin-Marie hat folgendes geschrieben:: | FRAGE:
Wie ist das "Melden beim Finanzamt" zu bewerten?
(Es ist schon klar, dass hier kein wirklicher "Schaden" entstanden ist. Alle Erben liegen weit unter der Freibetragsgrenze und werden NACH dem ganzen Verfahren auch alles beim FA anmelden!)
Gehört es zu den Aufgaben eines Anwaltes, Daten einer Erbengemeinschaft weiter zu geben? Darf er das überhaupt?
Danke für Infos! |
Nach meiner Kenntnis ist zumindest ein mit einer Erbschaftsangelegenheit befasster Notar sogar gesetzlich zu einer Meldung an das Finanzamt verpflichtet!? |
|
| Nach oben |
|
 |
Karin-Marie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 42
|
Verfasst am: 24.01.06, 16:54 Titel: Sorry, ... |
|
|
Mein letzter Eintrag wahr z.T. wohl falsch formuliert oder missverständlich.
Nochmal das Ganze in einen Satz gebracht:
Darf ein Rechtsanwalt (nicht Notar!) NACH Mandatsende noch für seine EX(!)-Mandanten Auskünfte erteilen, Schriftwechsel führen und z.B. Adresslisten weitergeben? |
|
| Nach oben |
|
 |
Karin-Marie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 42
|
Verfasst am: 24.01.06, 16:59 Titel: @nebelhoernchen |
|
|
Ja, soweit ich weiß ist das so. Und das ist ja auch gut so und erleichtert den Ablauf des ganzen Verfahrens.
HIER aber wird den Erben doch alles unnötig erschwert.
Mandat entzogen => KEINE weiteren Aktionen
So einfach war für mich bis jetzt die Gleichung...
Und wenn man dann noch bedenkt, dass eben jener Anwalt WÄHREND der Zeit, als er sich um die Sache kümmern sollte, so gut wie GAR NICHTS gemacht hat, kommt mir schon ein wenig die Galle hoch. Es hat ja alles seinen Grund, dass das Mandat zurückgezogen wurde. |
|
| Nach oben |
|
 |
|