Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietwagen UND Nutzuingsausfall bei Unfall
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietwagen UND Nutzuingsausfall bei Unfall

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 17:45    Titel: Mietwagen UND Nutzuingsausfall bei Unfall Antworten mit Zitat

Angenommen einem BWer passiert in Berlin einen Unfall.
Fahrzeug totalschaden, nicht mehr fahrbereit, BWer unschuldig

Natürlich braucht der BWer einen Mietwagen um wieder nach BW zu kommen.

Nehmen wir an, der BWer hat einen Anspruch auf Mietwagen von 10 Tagen.

Was ist nun, wenn er den Mietwagen nur drei Tage in Anspruch nimmt?
Bekommt er für die restlichen Tage den Nutzungsausfall?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tammi76
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hier stellt sich mir die Frage, warum der BW nur für 3 Tage den Mietwagen nimmt. Hat er sonst keinen Fahrbedarf (z.B. Dienst in Kaserne, fliegt in den Urlaub etc.). Dann sehe ich hier auch keinen Fahrbedarf. Der BW unterliegt auch der Schadenminderungspflicht.

Es muss die Nutzungsmöglichkeit sowie der Nutzungswille nachgewiesen sein. Dies bedeutet im groben, dass er eine spürbare Beeinträchtigung dadurch erlitten hat, dass ihm kein Fahrzeug zur Verfügung stand.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 12:16    Titel: Re: Mietwagen UND Nutzuingsausfall bei Unfall Antworten mit Zitat

marcdsl hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir an, der BWer hat einen Anspruch auf Mietwagen von 10 Tagen.

Was ist nun, wenn er den Mietwagen nur drei Tage in Anspruch nimmt?
Bekommt er für die restlichen Tage den Nutzungsausfall?


ja, wenn die tatsächliche Reparaturdauer (bzw. Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug) 10 Tage beträgt. 3 Tage Mietwagen, 7 Tage Nutzungsausfallentschädigung. Voraussetzung: in diesen 7 Tagen hätte er das Fahrzeug auch tatsächlich nutzen können.

Hier stellt sich die Frage: bedeutet "BW": Baden-Württemberg? oder Bundeswehr? oder was anderes?

Angenommen, "BW" steht für "Bundeswehr". Weiter angenommen, der Geschädigte hätte in den fraglichen 7 Tagen sein Fahrzeug gar nicht nutzen können (weil er z.B. im Manöver ist), und auch kein anderer hätte das Fahrzeug nutzen können: dann entsteht natürlich auch kein Anspruch auf Entschädigung für entgangenen Nutzen. (allerdings müsste der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung dies erstmal rausfinden...
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, mit Bundeswehr hat das nichts zu tun, mein Fehler.


Ich meine Baden - Württemberg (im folgenden BW genannt).

Ich meine, in Berlin einen Unfall gehabt. Das Auto wird benötigt um nach Hause zu kommen.


Zu Hause dann wird das Auto wieder abgegeben. Kann dann für die restliche Zeit der Nutzungsausfall geltend gemacht werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

marcdsl hat folgendes geschrieben::

Zu Hause dann wird das Auto wieder abgegeben. Kann dann für die restliche Zeit der Nutzungsausfall geltend gemacht werden?


Hier kann ich gloriaD zitieren:
Zitat:
Idee Also: Weiter fleißig im Forum blättern Ausrufezeichen



Aber du brauchst gar nicht so weit zu blättern, die Antwort steht bereits oben:

Mogli hat folgendes geschrieben::
ja, wenn die tatsächliche Reparaturdauer (bzw. Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug) 10 Tage beträgt. 3 Tage Mietwagen, 7 Tage Nutzungsausfallentschädigung. Voraussetzung: in diesen 7 Tagen hätte er das Fahrzeug auch tatsächlich nutzen können.


Alles klar?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Jabb... soweit ist alles klar!


Wenn ich jetzt noch ein entsprechendes Urteil oder gar ein Gesetz diesbezüglich hätte, wäre ich dankbar!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talladerzweite
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

gesetz hierfür gibt es nicht direkt
urteil weiß ich auf anhieb keins.

aber es ist tatsächlich so.


geht es um 10 tage reparaturdauer,
oder um einen totalschaden und 10 tage wiederbeschaffungsdauer?

im letzteren fall würde nutzungsausfall nur erstattet werden, wenn auch tatsächlich kurzfristig eine wiederbeschaffung erfolgt.
_________________
kann mich als "talla" nicht mehr einloggen. wenn jemand tipps hat, immer her damit...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.