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Hier stellt sich mir die Frage, warum der BW nur für 3 Tage den Mietwagen nimmt. Hat er sonst keinen Fahrbedarf (z.B. Dienst in Kaserne, fliegt in den Urlaub etc.). Dann sehe ich hier auch keinen Fahrbedarf. Der BW unterliegt auch der Schadenminderungspflicht.
Es muss die Nutzungsmöglichkeit sowie der Nutzungswille nachgewiesen sein. Dies bedeutet im groben, dass er eine spürbare Beeinträchtigung dadurch erlitten hat, dass ihm kein Fahrzeug zur Verfügung stand.
Verfasst am: 24.01.06, 12:16 Titel: Re: Mietwagen UND Nutzuingsausfall bei Unfall
marcdsl hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir an, der BWer hat einen Anspruch auf Mietwagen von 10 Tagen.
Was ist nun, wenn er den Mietwagen nur drei Tage in Anspruch nimmt?
Bekommt er für die restlichen Tage den Nutzungsausfall?
ja, wenn die tatsächliche Reparaturdauer (bzw. Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug) 10 Tage beträgt. 3 Tage Mietwagen, 7 Tage Nutzungsausfallentschädigung. Voraussetzung: in diesen 7 Tagen hätte er das Fahrzeug auch tatsächlich nutzen können.
Hier stellt sich die Frage: bedeutet "BW": Baden-Württemberg? oder Bundeswehr? oder was anderes?
Angenommen, "BW" steht für "Bundeswehr". Weiter angenommen, der Geschädigte hätte in den fraglichen 7 Tagen sein Fahrzeug gar nicht nutzen können (weil er z.B. im Manöver ist), und auch kein anderer hätte das Fahrzeug nutzen können: dann entsteht natürlich auch kein Anspruch auf Entschädigung für entgangenen Nutzen. (allerdings müsste der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung dies erstmal rausfinden... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Zu Hause dann wird das Auto wieder abgegeben. Kann dann für die restliche Zeit der Nutzungsausfall geltend gemacht werden?
Hier kann ich gloriaD zitieren:
Zitat:
Also: Weiter fleißig im Forum blättern
Aber du brauchst gar nicht so weit zu blättern, die Antwort steht bereits oben:
Mogli hat folgendes geschrieben::
ja, wenn die tatsächliche Reparaturdauer (bzw. Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug) 10 Tage beträgt. 3 Tage Mietwagen, 7 Tage Nutzungsausfallentschädigung. Voraussetzung: in diesen 7 Tagen hätte er das Fahrzeug auch tatsächlich nutzen können.
Alles klar? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
gesetz hierfür gibt es nicht direkt
urteil weiß ich auf anhieb keins.
aber es ist tatsächlich so.
geht es um 10 tage reparaturdauer,
oder um einen totalschaden und 10 tage wiederbeschaffungsdauer?
im letzteren fall würde nutzungsausfall nur erstattet werden, wenn auch tatsächlich kurzfristig eine wiederbeschaffung erfolgt. _________________ kann mich als "talla" nicht mehr einloggen. wenn jemand tipps hat, immer her damit...
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