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Fax Sendebericht Beweismittel für Übermittlung?

 
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der1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 21:39    Titel: Fax Sendebericht Beweismittel für Übermittlung? Antworten mit Zitat

Hallihallo liebe Leute,

da ich mittels Foren-Suche nicht weitergekommen bin, hier meine kurze, recht allgemein gehaltene Fragestellung vorbehaltlich des Aspekts, ob sie in diesem Forenbereich überhaupt richtig aufgehoben ist:

Person A schickt Person B ein Fax. Person B behauptet nun, dieses Fax nicht bekommen zu haben, obwohl Person A sich einen Sendebericht mit Erfolgsmeldung ausgeben lassen hat.

Kann man die Behauptung von Person B mit dem Sendebericht niederschmettern?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße

¹
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

der Sendebericht ist ein Indiz, aber kein Beweis.
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der1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm... okee, danke schon mal.

Was wäre denn ein Beweis? Ich denke da gerade mal an einen Rückschein eines Einschreibens. Aber da kann man ja genauso gut n paar leere Blätter verschickt haben.

LG

¹
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

das stimmt, könnten auch leere Seiten sein.

ein Beweis:
ein vom Gerichtsvollzieher zugestelltes Schreiben, denn da wird auch überprüft, was drin steht.
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der1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Oder man bringt sein Dokument persönlich vorbei und lässt sich den Empfang quittieren?

Das mit dem Gerichtsvollzieher wird wohl kaum jemand anwenden können, der per Fax beispielsweise die Kündigung einer Mitgliedschaft übermitteln möchte.

Das persönliche Vorbeibringen gestaltet sich auch schwierig, wenn das In-Zukunft-Ex-Mitglied auf Sylt wohnt und der Verein in München...

Manchmal kommt es mir vor, man müsste mittlerweile bei der einfachen Übermittlung von Dokumenten schon nen Anwalt oder Notar dabei haben...

LG

¹
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

was ist das für ein brieftaubenzüchterverein?

zeugen beibringen, die den faxversand bestätigen (am besten bürgermeister oder so) und feierabend.
_________________
kennt Juriquette breits auswendig Winken

ich auch: War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie Ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. Sollten Sie nur einen grünen Punkt sehen, haben Sie noch nicht oft genug geklickt! Mr. Green
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picotto_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn auf dem Sendebericht der Text zu lesen ist, dann sollte das aus Beweis ausreichen. Ist aber eine Einstellungssache vom Faxgerät, ob nur der Übermittlungsbericht mit Zeit, Datum und Empfänger draufsteht oder der Text mit dazu...

MfG
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Raspy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was wäre aber, wenn gerade der Toner vom Faxgerät der Gegenstelle leer war und deshalb nicht mehr alles lesbar war oder das Faxgerät Papierstau hatte und das Fax nicht mehr im Speicher war?

Also ich nehme mir immer einen Zeugen, der sieht welchen Brief (er darf ihn lesen) ich in den Umschlag stecke, den Zeugen nehme ich dann auch mit zur Post und verschicke den Brief dann per Einschreiben mit Rückschein.
So hab' ich notfalls noch einen Zeugen, der bezeugen kann, dass ich keine leeren Seiten verschickt habe.

MfG,
Raspy
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