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Verfasst am: 25.01.06, 20:10 Titel: Nicht auf KfW-Darlehen hingewiesen --> Beratungsfehler?
Hallo zusammen,
nehmen wir einmal folgenden Fall an: Ein Häusles-Umbauer geht zu seiner Hausbank, um sich wegen des Umbaus eine Finanzierung durchrechnen zu lassen. In dieser Beratung fragt er nach, ob auch ein KfW-Darlehen möglich wäre, darauf geht die Bank jedoch nicht weiter ein.
Der Häusles-Umbauer schließt schließlich eine Finanzierung bei der Hausbank ab. Jedoch wird der Häusles-Umbauer ein halbes Jahr nach Abschluß der Finanzierung durch einen Bekannten darauf hingewiesen, dass auch ein KfW-Darlehen möglich gewesen wäre. Dies überprüft er und es stellt sich heraus, dass dem so gewesen wäre, er jedoch nun keine Möglichkeit mehr hat, dieses KfW-Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Ist in diesem Fall von einem Beratungsfehler auszugehen?
Ich denke, es ist kein Beratungsfehler, weil die Bank ja nicht gesagt hat, ein KfW-Darlehen sei nicht möglich. Sie ist lediglich nicht auf den Fragenden eingegangen. Der Fragende hätte aus sagen können: "Ihr Finanzierungsangebot ist ja interessant, mich würde aber vor Abschluss interessieren, wie es denn mit einem KfW-Darlehen aussehen würde." Grundsätzlich aber richtig, an einem KfW-Darlehen verdienen die nicht soviel wie an eigenen Darlehen.
du bist selber verantwortlich, wenn du das finanzierungsangebot der bank angenommen hast...jeder kann sich über die kfw darlehen auch per internet informieren...die einzige möglichkeit für dich sehe ich in einem beschwerdebrief an den vorstand der bank mit hinweis /beweis des beratungsfehlers...ist dir denn ein quantifizierbarer schaden entstanden?
der Beratungsfehler der Bank ist noch viel schlimmer. Die Bank hat auch nicht darauf hingewiesen, dass es den gleichen Kredit bei der Direktbank XY mit einer um ein halbes % günstigeren Kondition gibt.
Nein, ernsthaft: Wenn ich zu einem VW-Händler gehe, erwarte ich vom Verkäufer auch nicht, dass er mir einen Opel verkauft. Aus irgendwelchen Gründen erwarten Bankkunden jedoch von ihrer Bank, dass diese auch Fremdprodukte anbietet, an denen sie wenig verdient.
Zunehmend wird diese seltsame Sicht jedoch auch durch die Rechtsprechung geteilt.
Mir fallen spontan 2 Urteile ein, in denen Oberlandesgerichte eine Verpflichtung der Bank erkannt haben wollen, auch KfW-Darlehen anzubieten:
erstmal möchte ich mich bei allen Antwortern bedanken.
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
...
der Beratungsfehler der Bank ist noch viel schlimmer. Die Bank hat auch nicht darauf hingewiesen, dass es den gleichen Kredit bei der Direktbank XY mit einer um ein halbes % günstigeren Kondition gibt.
...
Mir fallen spontan 2 Urteile ein, in denen Oberlandesgerichte eine Verpflichtung der Bank erkannt haben wollen, auch KfW-Darlehen anzubieten:
OLG Celle 3 W 81/94
OLG Stuttgart AZ:9 U 203/99
Nun, ich denke, dass ein KfW-Darlehen nicht mit einem Darlehen einer x-beliebigen Bank verglichen werden kann, denn immerhin handelt es sich hierbei um staatliche Förderprogramme.
Doch nun zu den beiden OLG-Entscheidungen: in beiden Fällen wird von Unternehmern ausgegangen. Können diese Urteile dann auch auf den privaten Bereich angewendet werden?
Zunächst was technisches :
am KFW Kredit verdient die Bank 0,37% im Jahr, an eigenen Krediten bis zu 3%.
Es handelt sich um einen Beratungsfehler, wenn die Bank trotz Nachfrage (unter Zeugen, sonst sinnlos) kein KFW Darlehen anbietet.
Viele banken haben auch Anweisungen, keine KFW Darlehen herauszugeben, vielleicht mal mit einem Banker einen Kaffee trinken und an die Dienstanweisung oder eine gerichtsbelegbare Aussage zu kommen. In diesem Fall verstößt die Bank gegen geltendes Recht, denn sie ist verpflichtet KFW Darlehen anzubieten.
Nun, ich denke, dass ein KfW-Darlehen nicht mit einem Darlehen einer x-beliebigen Bank verglichen werden kann, denn immerhin handelt es sich hierbei um staatliche Förderprogramme.
Aus Banksicht ist das dasselbe. Statt meines eigenen Produktes soll ich ein fremdes (an dem ich weniger verdiene) anbieten...
kryptolady hat folgendes geschrieben::
Doch nun zu den beiden OLG-Entscheidungen: in beiden Fällen wird von Unternehmern ausgegangen. Können diese Urteile dann auch auf den privaten Bereich angewendet werden?
Generell beziehen sich Urteile immer auf den Einzelfall und sind nicht zwingend allgemein anzuwenden. Hier geht es auch nicht um höchstrichterliche Entscheidungen, so dass andere Gerichte auch zu anderen Ergebnissen kommen können. Insbesondere das Celler Urteil wird allgemein als Mindermeinung kommentiert.
Dennoch geben Urteile
a) meist Hinweise darauf, wie andere Gerichte in vergleichbarer Situation entscheiden würden und
b) eine gute Argumentationsbasis für eine außergerichtliche Einigung
Kaufleute gelten im deutschen Recht als weniger schutzbedürftig als Privatpersonen. Gesetzgeber und Rechtsprechung gehen davon aus, dass der Kaufmann sein Geschäft beherscht. Hierzu gehört eine Kenntnis der Rechtslage.
Wenn daher eine Beratungspflicht für Exisitenzgründer bestände, hielte ich es nur für Konsequent, wenn diese auch für Häuslebauer bestünde.
beachten sollte man hier ebenso, dass ein kfw darlehen ja nur über die hausbank beantragt werden kann, denn der kunde kann sich nicht direkt an die kfw deswegen wenden....zuerst würde ich das gespräch mit der bankleitung suchen, wenn das nichts nutzt, gibt es noch den ombudsmann
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