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Verjährungsfrist

 
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Perana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 20:05    Titel: Verjährungsfrist Antworten mit Zitat

A schickt B ohne einen Vertrag 500 Euro im Januar 2002 auf das Konto von B.
Es existiert kein Darlehensvertrag! B kann das Geld aber nicht zurücküberweisen lassen, da die Bank den Auftrag aufgrund des genutztens Dispos nicht ausführt.

Es werden keine Vereinbarungen über ein Darlehen getroffen.

Nun möchte A plötzlich das Geld zurück. Es wurde nie angemahnt, keine zahlungsvereinbarung getroffen. B ist auch ins Ausland verzogen.

Ist meine Forderung nun verjährt?

Bitte um Info.

Gruss
Perana
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage der Verjährung steht erst ganz am Ende der Fragestellung.

Zunächst wäre zu fragen: Was wurde den 2002 vereinbart? Das könnte z.B. sein:

- eine Schenkung
- ein Darlehen
- eine Zahlung für irgendeine geleistete/ noch zu leistende Lieferung oder Leistung
- gar nichts (z.B. Fehlbuchung)

Dann würde sich die Frage stellen: Was kann A beweisen?

Und als letztes könnte man sich die Frage stellen, ob eine Verjährung vorliegt.
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Perana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 11:51    Titel: Verjährung Antworten mit Zitat

Sie war in Not (ohne Wohnung und ohne Geld) und ich habe ihr Geld angeboten und dann auf das mir bekannte Konto überwiesen. Als ich später einen Darlehensvertrag machen wollte, sagte sie zu mir, dass sie diesen nicht unterschreiben könnte und hat ihn mir zurückgeschickt.

Ich habe nur den Überweisungsbeleg und den Entwurf des Darlehensvertrages, den sie mir nicht unterschrieben hat.

Mehr nicht.

Danke und Grüsse
Perana
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist immer noch nicht deutlich, was damals beabsichtigt war.

Zwei Deutungen mit gleichem Ergebnis.

1) A schenkt an B. Nachträglich fällt A ein, dass eine Rückzahlung ganz nett wäre und bittet um den Abschluss eines Kreditvertrags. B lehnt dies ab und besteht auf der Schenkung. A akzeptiert dies und unternimmt keine weiteren Schritte. --> Kein Anspruch von A

2) A und B streben einen Kreditvertrag an, werden sich aber nicht über die einzelnen Vertragsbestandteile einig. Folge: Es besteht kein Kreditvertrag. Weitere Folge: A hat einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung an B, da Geld schon überwiesen. Letzte Folge: Dieser Anspruch verjährte am 31.12.2005.
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Perana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 14:45    Titel: Mist Antworten mit Zitat

Das heisst, meine Forderung ist verjährt, weil sie sich gegen den Kreditvertrag erfolgreich gewehrt hat.

Grüsse
Perana
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