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Verfasst am: 26.01.06, 02:23 Titel: Verdacht der Beihilfe zum Betrug
Ein Freund wies sich als Zugreisender bei der Fahrausweiskontrolle mit meinem Studierendenausweis als Fahrausweis aus. Mein Freund gab an, dass er sich meinen Studierendenausweis ausgeliehen habe.
Nun stehe ich im Verdacht, meinem Freund meinen Ausweis überlassen, und somit Beihilfe zum Betrug begangen zu haben.
Ich habe vom Bundespolizeiamt einen Vernehmungsbogen zu dieser Sache erhalten.
Was erwartet mich, wenn ich angebe, dass ich meinem Freund den Ausweis zur Nutzung überlassen habe bzw. was erwartet meinen Freund zusätzlich, wenn ich angebe, ihm den Ausweis nicht zur Nutzung überlassen zu haben?
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