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Verfasst am: 26.01.06, 16:09 Titel: Meine Mutter hat eine Betreuerin bekommen
Meine MUtter 89 Jahre wohnt in Ihrer Austragswohnung, die Ihr notariell greschrieben ist, bei meinem Bruder, der das Haus und die Grundstücke überschrieben bekommen hat. ( vor 20 Jahren). Der Austrag besagt, daß Sie volle Kost und Logie, sowie Pflege und Familienanschluss haben soll.
20 Jahre hat Sie dieses Recht nicht eingefordert und für sich selbst gesorgt. Seit 5 Jahren hat Sie nun Altersdemenz, die immer weiter fortschreitet. Sie kann nicht mehr für sich sorgen und braucht nun Hilfe. Sie möchte aber zuhause in Ihrer Wohnung bleiben, wo Sie jedoch keine Hilfe zu erwarten hat.
Mein Bruder mit Schwägerin sind , obwohl verpflichtet nicht bereit, die Pflege und Betreuung zu übernehmen. Es wurde von Gericht eine hauptamtliche Pflegerin bestellt, die nun alles managen soll.
Wahrscheinlich soll meine Mutter in ein Altenheim kommen. Die Kosten hierfür werden die Rente übersteigen und Ihre Ersparnisse (10.000,--€) aufbrauchen.
Die Angehorigen:
Meine Bruder mit Frau als Austragsverpflichteter,
ich mit meiner Frau mit eigenem Einfamilienhaus
meine Schwester mit Ehemann ALGII -Bezieher, 3 erwerbstätige Kinder
Wie und wem werden die übersteigenden Kosten berechnet?
Wer kann mir raten was zu tun ist?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.01.06, 02:49 Titel:
Falls die Kinder sich verständigen und der Mutter oder dem Altersheim genügend übweisen, genügt das. Falls nicht, kann Mutter die Kinder auf Unterhalt verklagen oder Sozialhilfe beantragen, hier Grundsicherung im Alter nach dem vierten Kapital des SGB XII
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/index.html
dann schreibt das Sozialamt die Unterhaltspflichtigen an, hier die Kinder, und erbittet Einkommensnachweise und errechnet dann, je nach Kosten für Mama und je nach Freibeträgen und Einkommen, was jeder zu zahlen hat.
Dann ergeht ein Bescheid, dem man widersprechen und gegen den man klagen kann. Dann entscheidet die Widerspruchsinstanz bzw. ein Familiengericht über die Höhe des Unterhalts von jedem.
Der Nießbrauch, den sich deine Mutter erworben hat bei deinem Bruder, kann erlöschen bei Auszug oder durch Nichteinzug, oder er kann auch so Geldeswert haben, das dein Bruder deiner Mutter schuldet, so lange sie lebt. Dies wird euch ein Anwalt erläutern und gegebenenfalls durchsetzen, soweit Mutter das will oder ihr Betreuer, oder ihr, falls ihr da eine Klagebefugnis habt.
Denkbar wäre vieles, kommt auf den Vertrag von vor 20 Jahren an. Nennt ihr das dem Sozialamt, wird das evtl. selber kucken, was für Rechte Mutter daraus erwachsen. Denkbar z.B.: Marktwert von Mietsache, die Mutter zusteht; Kost nach Sachbezugsverordnung (ca. 6,- am Tag?!?); Pflege nach Pflegegrad. Macht euch schlau.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.01.06, 02:52 Titel:
Falls die Kinder sich verständigen und der Mutter oder dem Altersheim genügend übweisen, genügt das. Falls nicht, kann Mutter die Kinder auf Unterhalt verklagen oder Sozialhilfe beantragen, hier Grundsicherung im Alter nach dem vierten Kapital des SGB XII
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/index.html
dann schreibt das Sozialamt die Unterhaltspflichtigen an, hier die Kinder, und erbittet Einkommensnachweise und errechnet dann, je nach Kosten für Mama und je nach Freibeträgen und Einkommen, was jeder zu zahlen hat.
Dann ergeht ein Bescheid, dem man widersprechen und gegen den man klagen kann. Dann entscheidet die Widerspruchsinstanz bzw. ein Familiengericht über die Höhe des Unterhalts von jedem.
Der Nießbrauch, den sich deine Mutter erworben hat bei deinem Bruder, kann erlöschen bei Auszug oder durch Nichteinzug, oder er kann auch so Geldeswert haben, das dein Bruder deiner Mutter schuldet, so lange sie lebt. Dies wird euch ein Anwalt erläutern und gegebenenfalls durchsetzen, soweit Mutter das will oder ihr Betreuer, oder ihr, falls ihr da eine Klagebefugnis habt.
Denkbar wäre vieles, kommt auf den Vertrag von vor 20 Jahren an. Nennt ihr das dem Sozialamt, wird das evtl. selber kucken, was für Rechte Mutter daraus erwachsen. Denkbar z.B.: Marktwert von Mietsache, die Mutter zusteht; Kost nach Sachbezugsverordnung (ca. 6,- am Tag?!?); Pflege nach Pflegegrad. Macht euch schlau.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.01.06, 03:09 Titel:
Falls die Kinder sich verständigen und der Mutter oder dem Altersheim genügend übweisen, genügt das. Falls nicht, kann Mutter die Kinder auf Unterhalt verklagen oder Sozialhilfe beantragen, hier Grundsicherung im Alter nach dem vierten Kapital des SGB XII
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/index.html
dann schreibt das Sozialamt die Unterhaltspflichtigen an, hier die Kinder, und erbittet Einkommensnachweise und errechnet dann, je nach Kosten für Mama und je nach Freibeträgen und Einkommen, was jeder zu zahlen hat.
Dann ergeht ein Bescheid, dem man widersprechen und gegen den man klagen kann. Dann entscheidet die Widerspruchsinstanz bzw. ein Familiengericht über die Höhe des Unterhalts von jedem.
Der Nießbrauch, den sich deine Mutter erworben hat bei deinem Bruder, kann erlöschen bei Auszug oder durch Nichteinzug, oder er kann auch so Geldeswert haben, das dein Bruder deiner Mutter schuldet, so lange sie lebt. Dies wird euch ein Anwalt erläutern und gegebenenfalls durchsetzen, soweit Mutter das will oder ihr Betreuer, oder ihr, falls ihr da eine Klagebefugnis habt.
Denkbar wäre vieles, kommt auf den Vertrag von vor 20 Jahren an. Nennt ihr das dem Sozialamt, wird das evtl. selber kucken, was für Rechte Mutter daraus erwachsen. Denkbar z.B.: Marktwert von Mietsache, die Mutter zusteht; Kost nach Sachbezugsverordnung (ca. 6,- am Tag?!?); Pflege nach Pflegegrad. Macht euch schlau.
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