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Hallo, ich habe von dem Anwalt meiner Ex die Aufforderung zur Zahlung eines höheren Kindesunterhalt bekommen.
Mich würde interessieren, welche Anwaltskosten mir bei einem außergerichtlichen Verfahren entstehen.
Die Gegenseite fordert 307€ und ich zahle bereits 281€ monatlich.
Wird für die Berechnung des Gegenstandswertes jetzt der Jahresbetrag von 307€ herangezogen oder aber die Differrenz von 25€.
Weiterhin wird für 5 Monate rückwirkend der erhöhte Unterhalt gefordert. Wird auch dieser dem Gegenstandswert hinzugerechnet?
Vorab vielen Dank
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