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Gegenstandswert Kindesunterhalt

 
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HeinzWilhelm
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Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 18:05    Titel: Gegenstandswert Kindesunterhalt Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe von dem Anwalt meiner Ex die Aufforderung zur Zahlung eines höheren Kindesunterhalt bekommen.
Mich würde interessieren, welche Anwaltskosten mir bei einem außergerichtlichen Verfahren entstehen.
Die Gegenseite fordert 307€ und ich zahle bereits 281€ monatlich.
Wird für die Berechnung des Gegenstandswertes jetzt der Jahresbetrag von 307€ herangezogen oder aber die Differrenz von 25€.
Weiterhin wird für 5 Monate rückwirkend der erhöhte Unterhalt gefordert. Wird auch dieser dem Gegenstandswert hinzugerechnet?
Vorab vielen Dank Frage
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