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Hallo!
Person A hat Person B ein Computerspiel verkauft. Um das Spiel nutzen zu können, muss man eine monatliche Gebühr zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Person A hat Person B beim Kauf darüber in Kenntniss gesetzt und deutlich gemacht, dass Person B die Bankverbindung bei der Spieleeinstellung ändern muss. Jedoch hat Person B dies nicht getan und so flattert eine Lastschrift nach der anderen auf das Konto von Person A (obwohl dieser das Spiel ja gar nicht mehr besitzt geschweige denn benutzt oder Zugriff drauf hat). Welche Möglichkeiten bieten sich?
Ungerechtfertigte Lastschriften können innerhalb von 6 Wochen zurückgegeben werden.
Sollte es sich in diesem Beispiel um ein Spiel der Art "Welt des Kriegshandwerks" handeln, wäre die Veräusserung an sich schon mal ein Verstoss gegen die Vereinbarungen mit dem Betreiber des Dienstes, die eine permanente Sperrung des Zugangs für diesen Login und CD-Key nach sich zieht. Im Forum (denke Computer- und Onlinerecht) wurde schon mal über diese Sperrung des Zugangs diskutiert.
@zickenlatein: Damit wäre eine Aufforderung an den Betreiber, den Einzug einzustellen, genug Beweis für eine nicht erlaubte Veräusserung. Damit könnte der Erwerber den Zugang mit diesem Spiel nicht mehr nutzen. Interessant wäre in diesem Zusammenhang dann die Frage, inwieweit dann eine Rückabwicklung des Kaufes durchgeführt werden muss.
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