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Preisauflistung der Konkurenz erlaubt?

 
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konrad2006
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 09:58    Titel: Preisauflistung der Konkurenz erlaubt? Antworten mit Zitat

Darf man um zu zeigen das man günstig ist Preisbeispiele der Konkurenz auf seine Webseite anzeigen?? mit genauer Bezeichnung der Firma.
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

ja, darf man.
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

genau. vergleichende werbung ist ja mittlerweile (und gott sei dank) erlaubt
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kennt Juriquette breits auswendig Winken

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konrad2006
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

dankeschön. dann leg ich gleich mal los...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht Falle: immer schön aufpassen, ob sich die Preise der Konkurrenz geändert haben, sonst hat man schnell einen UWG-Verstoß an der Backe.
Genau deswegen wird das auch nur sehr selten praktiziert (kenne das bisher nur von einem Telefonanbieter).
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hespo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wie isn das, wenn er innerhalb seiner Werbung an die Konkurrenzpreise einen Hinweis "Stand tt.mm.jj" macht?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hilft zwar, ist aber immer noch grenzwertig, wenn der Tag schon drei Wochen her ist - weil schließlich im Großdruck immer noch der Eindruck erweckt wird, es werde mit aktuellen Preisen verglichen. Der bewußte Vergleich mit veralteten Konkurrenzpreisen ist wiederum recht eindeutig wettbewerbsrechtlich problematisch.
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

und die vergleichende werbung darf nicht den mitbewerber "niedermachen".
_________________
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

hespo hat folgendes geschrieben::
Wie isn das, wenn er innerhalb seiner Werbung an die Konkurrenzpreise einen Hinweis "Stand tt.mm.jj" macht?


Wenn das insgesamt ausreicht, damit beim maßgeblichen "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher" keine irrigen (Falsch-)Vorstellungen erweckt werden, dann ist (zumindest) die Irreführungs-Klippe umschifft.

Je "falscher" die beim verständigen Verbraucher mit dem im Vergleich benutzten Preisangaben hervorgerufenen Vorstellungen vom (tatsächlichen zu zahlenden) Konkurrenzpreis wäre, desto eher könnte die Werbung wegen Irreführung unzulässig sein. Weil aber seit neuestem nicht mehr "der letzte Trottel,
ein an der Grenze der Debilität verharrender, unmündiger, einer umfassenden Betreuung bedürftiger Verbraucher" der Maßstab ist, wird man dem "verständigen" Verbaucher wohl unterstellen dürfen, daß ihm die Möglichkeit zwischenzeitlicher Preisänderungen durchaus geläufig sein wird.

mbG
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