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Verfasst am: 29.01.06, 01:06 Titel: Wann Zurückerstattung vorgeleisteter Kosten ???
XY musste sich einen Anwalt nehmen, wegen Anklage zur Sachbeschädigung. Anwalt Z forderte die Akte an, und schrieb ans Gericht. XY trat in Vorleistung in Höhe von 250,00 €.
Vor Gericht wurde XY wegen Mangel an Beweisen freigesprochen. Anwalt Z bestätigte, daß die Vorleistung von 250,00 € zurückerstattet wird, sobald er die Zahlung vom Gericht erhalten habe.
Nach einem halben Jahr schrieb XY Anwalt Z an, und fragte nach. Anwalt Z schrieb zurück; Zahlung vom Gericht hätte er noch nicht erhalten.
Wo kann XY sich schlau machen, wie lange er auf die Rückerstattung warten muss, bzw. ob Anwalt Z wirklich noch keine Zahlung erhalten hat ?
Beim Gericht anrufen, Aktenzeichen durchgeben, sich mit dem zuständigen Geschäftszimmer verbinden lassen, nochmal Aktenzeichen durchgeben und dann nachfragen...
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