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Gründung einer Limited
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 20:33    Titel: Gründung einer Limited Antworten mit Zitat

Meine Verlobte und ich wollen uns selbstständig machen. Als Unternehmensform wollen wir eine Kapitalgesellschaft gründen. Die Limited scheint da besonders attraktiv.

Unsere Geschäftstätigkeit soll Buchhaltung für Kleingewerbetreibende, Unternehmensberatung, sowie den Verkauf von Notebooks umfassen.

Fragen:

Kennt jemand eine empfehlenswerte Agentur zur Gründung einer Limited?

Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Gründung und möchte uns daran teil haben lassen?

Welche Kosten müssten für die Gründung kalkuliert werden?


Wir befinden uns zurzeit noch in der Ausbildung, wollen aber nebenbei schon die Geschäfte aufnehmen, ohne Entgelt für unsere Tätigkeit zu entnehmen (Bildung von Rücklagen, Aufbau des Geschäftsbetriebes). Kann es da rechtliche Probleme geben?

Können die Gründungskosten komplett als Aufwand buchhalterisch geltend gemacht werden?

Danke im voraus für euer Bemühen!
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Unternehmensberater will jd. werden und weiss sich selber nicht dabei zu helfen? Schuster bleib bei deinen Leisten...

Tipp: http://www.google.de/search?hl=de&q=Ltd.+gr%C3%BCnden&meta=

Bei google gibt es unmengen Treffer und Werbung zum Thema.

Mfg vom

showbee
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Werbung ist schön, aber Erfahrung mit den diversen Anbietern wär mir doch lieber.

Und um die gestelten Fragen zu relativieren: Kann man die rechtliche Stellung der Limited der GmbH gleichsetzen? Sehr böse
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gleichsetzen: nein, denn eine Ltd. ist eine Ltd. und das ist eine Kapitalgesellschaft nach englischem Recht (sofern eine englische gemeint ist). Eine GmbH ist eine deutsche Kapitalgesellschaft.

Bezüglich der Umsetzungen der Gesellschaftsrechtlichen EU-Richtlinien kann man die beiden gleich setzen, bezüglich der anderen Punkte (Mehrzahl) kann man nur vergleichen. Hier gibt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede, aber zu sagen, "die Ltd. ist sobald sie in Deutschland arbeitet eine GmbH" wäre falsch.

Empfehle: http://www.(Wortsperre: Firmenname).de/exec/obidos/ASIN/0199284466/qid=1138393068/sr=8-4/ref=sr_8_xs_ap_i4_xgl/302-6982803-4647233

zumindest: http://www.(Wortsperre: Firmenname).co.uk/exec/obidos/ASIN/0421860405/qid=1138393170/sr=8-2/ref=sr_8_xs_ap_i2_xgl/026-9329677-1360442

Natürlich sollte man sich auch mit Niederlassungs- und Betriebsstättenproblematiken vertraut machen:

http://www.(Wortsperre: Firmenname).de/exec/obidos/ASIN/3933790956/qid=1138393250/sr=8-1/ref=pd_ka_1/302-6982803-4647233

Viel Erfolg:

showbee
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

OK, danke. Aber ich hatte gehofft diese Literatur umgehen zu können...

Im Grunde genommen suche ich einfach nur den günstigten Anbieter. Die Probleme einer Ltd. halten sich doch in Grenzen; ich kenne viele Selbstständige die Umfirmiert bzw. eine Ltd. neu gegründet haben. Die Gründungskosten waren aber sehr unterschiedlich von 1000 bis 6000 €.

Das man die Gründungskosten als Aufwand verbuchen kann ist wahrscheinlich, weil dies auch bei einer GmbH möglich ist; wollte mich halt nur absichern.

Die Aufnahme der Geschäfte während wir noch in der Ausbildung sind ohne Entgelt dürfte auch kein Problem sein - bei einer GmbH. Bei einer Ltd auch =?
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
.....


unterschätzen sie nicht die folgekosten und folgeprobleme einer limited. bei den wenigsten anbietern werden sie hierauf hingewiesen. denen geht es ausschließlich um den schnellen verkauf eines produktes, nicht aber um eine (notwendige) gründungsberatung.
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 28.01.06, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es mit der Such-Funktion? Zur Ltd. wurden hier schon Finger wund geschrieben.

Aber wofür brauchen Sie für einen nebenberuflichen Buchhaltungsservice eigentlich eine Kapitalgesellschaft? Vielleicht sollen Sie als ersten Kunden Ihrer Unternehmensberatung mal sich selber sehen?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

beinstrong hat folgendes geschrieben::
Aber wofür brauchen Sie für einen nebenberuflichen Buchhaltungsservice eigentlich eine Kapitalgesellschaft?

Das leidige "Kein-Geld-Für-GmbH-Haben-Und-Trotzdem-Nicht-Haften-Wollen-Hab-Mal-Gehört-Da-Gibts-Was-Heißt-Limited-Oder-So"?

Wenn das ma gutgeht Geschockt
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
beinstrong hat folgendes geschrieben::
Aber wofür brauchen Sie für einen nebenberuflichen Buchhaltungsservice eigentlich eine Kapitalgesellschaft?

Das leidige "Kein-Geld-Für-GmbH-Haben-Und-Trotzdem-Nicht-Haften-Wollen-Hab-Mal-Gehört-Da-Gibts-Was-Heißt-Limited-Oder-So"?

Wenn das ma gutgeht Geschockt


Wohl eher nicht mit 25.000 haften wollen...

Ausserdem soll es ab Juli hauptberuflich sein. Dann will nämlich der Bruder von meiner Verlobten seinen Buchhaltungsservice einstellen und sich auf seine anderen Geschäftszweige konzentrieren (und wir übernehen den gesamten Kundestamm).
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schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Ausserdem soll es ab Juli hauptberuflich sein. Dann will nämlich der Bruder von meiner Verlobten seinen Buchhaltungsservice einstellen und sich auf seine anderen Geschäftszweige konzentrieren (und wir übernehen den gesamten Kundestamm).


Das hört sich alles total unausgereift an.

Es entstehen nicht nur Gründungskosten durch die Anbieter, die beim Gründungsvorgang helfen, sondern auch laufende Kosten, da die Limited über einen Secretary verfügen muß. Außerdem muß jedes Jahr ein Jahresabschluß nach englischem Recht gemacht werden, dies kostet ebenfalls. Und überhaupt: Wie sieht es denn mit der Besteuerung der Limited aus? Zum einen in England, zum anderen in Deutschland. Schonmal daran gedacht?

Darüber hinaus werden deutsche Banken wohl etwas schief schauen, wenn eine englische Limited mit deutscher Niederlassung nach einem Kredit fragt. Mit anderen Worten: Die englische Limited ist in Deutschland eher nicht kreditfähig. Welche Sicherheiten könnte sie denn auch bieten? Es gibt schließlich keinerlei Haftungsmasse, auf die die Bank Rückgriff nehmen könnte.

Nicht nur Banken werden eine dahergelaufene Limited in Deutschland äußerst kritisch beäugen, sondern auch andere Geschäftspartner in Deutschland. Mit anderen Worten: Die Limited genießt einen äußerst schlechten Ruf in Deutschland, und zwar einfach deshalb, weil die Geschäftspartner und natürlich auch die Kunden gar nicht einschätzen können, auf wen sie im Fall eines Rechtsstreits Rückgriff nehmen können. Schließlich gibt es nicht nur einen Buchhaltungsservice, dessen Dienste man in Anspruch nehmen kann. Zumindest auf neu anzuwerbende Kunden wirkt es auf jeden Fall abschreckend. Die werden sich wohl fragen, warum der potentielle Geschäftspartner eine in Deutschland doch unübliche Rechtsform hat. Um Vertrauen in das Unternehmen aufzubauen, ist die Rechtsform doch sehr hinderlich.

Das Ganze hört sich für mich ohnehin etwas komisch an. Irgendwie werde ich den Gedanken nicht los, daß da jemand versuchen will, eine Rechtsform zu mißbrauchen. Die Gründung und Unterhaltung einer Limited kostet nicht nur einiges, auch vor Gericht könnte das mit dem Ausschluß der persönlichen Haftung ins Auge gehen. Ich frage mich ohnehin, ob das Geld für die Gründung und Unterhaltung einer Limited nicht besser angelegt wäre, wenn es direkt in das Unternehmen und seine Tätigkeit investiert wird.

Das sind bloß ein paar Überlegungen von mir. Ich glaube, Sie sollten das mit ihrer Tätigkeit als Unternehmensberater noch einmal gründlich überdenken und den gut gemeinten Rat eines meiner Vorredner beherzigen, sich anhand von guter Literatur in die Thematik einzulesen und nicht blind auf die Werbung von Gründungshelfern hereinfallen.
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Kredit brauchen wir nicht, Geld ist ausreichend vorhanden. Besteuerung in GB fällt doch weg, da keine Gewinne in GB erwirtschaftet werden. Besteuerung in Deutschland, wie bei deutschen Kapitalgesellschaften üblich. Die meisten Anbieter bieten einen Secretary für ca. 100 Euro im Jahr an. Und der Jahresabschluß in GB ist ja nicht sehr aufwendig: keine Einnahmen, keine Ausgaben und sonst wird sich nicht viel an der Firma verändert haben.

Was haltet ihr von einer schwedischen Privat AG. Stammkapital 100.000 SKR ent. 10.000 Euro? Immobilien in Schweden bereits vorhanden.
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krischan
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht werden Sie hier geholfen... Winken

http://www.handelskammer.se/etablieren/default.asp

Von der Limited würde ich auch die Finger lassen, btw.
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Seite kenn ich...

Die privat AG war mein erster Gedanke. Mit den Augen rollen

Ein Firmensitz in Schweden hat viele Vorteile... Der Größte ist wohl, dass der Urlaub dort dann eine Dienstreise ist und die Instandhaltungsarbeiten an unseren zwei kleinen Ferienhäusern ein betrieblicher Aufwand... Das wär doch immer ein schöner Vorsteuerüberhang, den das schwedische Finanzamt erstatten müsste... Cool
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Die meisten Anbieter bieten einen Secretary für ca. 100 Euro im Jahr an..


Haben Sie auch geprüft, welche Dienstleistungen in den 100 EUR enthalten sind und welche nicht? Ist z. B. das Ausfüllen und Einreichen des "Annual return" enthalten? Kostet das "registered office" zusätzlich oder nicht?

Sie wissen auch, dass Sie im Regelfall eine Zweigniederlassung in Dtl. beim Handelsregister anmelden und Dokumente übersetzt, und die Übersetzungen öffentlich beglaubigt werden müssen?

Es gab in letzter Zeit viele gescheiterte Existenzgründer, vorwiegend im Osten der Republik, die meinten, Ihre Angestellten nicht bezahlen zu müssen und glaubten, die Limited schütze sie vor einer persönlichen Haftung. Fragen Sie mal bei Ver.di nach, was das Resultat war.

Nichtabführung von Steuern und Sozialabgaben ist bei manchem Limited-Gründer auch durchaus beliebt. Wenn der Haftungsbescheid des FA dann da ist, bricht die Panik aus und die Frage an den Steuerberater lautet: Wieso hafte ich für Steuerschulden der Limited persönlich?

Nicht, dass ich Ihnen etwas vorwerfen möchte. Ich versuche nur, Illusionen erst gar nicht aufkommen zu lassen.
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der Apostille ist meistens dabei; secretay office auch; ich hab da doch schon eine Recht gute Übersicht über die Anbieter gewonnen.

Ich hab da noch mal eine kurze Frage zum Stammkapital der GmbH. Muss bei der Gründung direkt das gesamte Stammkapital eingezahlt werden oder reichen 12.500 Euro aus. Und wenn bei Gründung nur die Hälfte aufgebracht werden muss, gibt es Fristen für die Einzahlung des Restes. Ich hab unterschiedliche Quellen die sich in dem Punkt widersprechen.

Gelernt hab ich, dass die Gesellschafter nur die Hälfte direkt einzahlen müssen und den Rest auf Aufforderung, jedoch persönlich in Höhe des noch nicht eingezalten Kapitals haften. Gilt das auch wenn das Stammkapital nur insgesamt 25 T€ beträgt?
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