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Verfasst am: 27.01.06, 10:19 Titel: Veröffentlichung von Fotos ohne Namensnennung
Ich habe ein Problem:
Mir ist es als Fotograf schon viel zu oft passiert, daß ein Foto von mir veröffentlicht wurde ohne die Nennung meines Namens (obwohl der Name der Zeitung/Zeitschrift bekannt war). Es handelte sich meist nicht um Aufträge von Zeitungen direkt, sondern von anderen Auftraggebern, die die Fotos dann Zeitungen zur Verfügung gestellt haben.
Was kann ich zukünftig tun, damit so etwas nicht mehr passiert und kann ich im Nachhinein noch etwas unternehmen?
Weiß jemand darauf eine Antwort? Würde mich freuen.
Wie währe es damit, die Nutzungsrechte von der Namensnennung abhängig zu machen?
Ob man im Nachhinein noch etwas tun kann, hängt davon ab, welche Nutzungsrechte eingeräumt wurden (z.B. ob der Auftraggeber das Recht hatte das Recht zur Veröffentlichung weiterzugeben).
Zumindest bei einer nicht genehmigten Verwendung eines Fotos kann der Fotograf, zusätzlich zu entgangenem Honorar, Schadensersatz aufgrund der entgangenen Werbemöglichkeit verlangen (so z.B. entschieden vom LG Düsseldorf, GRUR 1993, 664).
Bei einer genehmigten Nutung des Werkes, z.B. dem Abdruck in einer Zeitung, hat der Urheber grundsätzlich das Recht auf seiner Namensnennung zu bestehen (§ 13 UrhG). Natürlich kann der Urheber auf dieses Recht verzichten, jedoch hat dies in der Regel ausdrücklich zu geschehen. Wird der Name des Urhebers daher ohn eine entsprechende Einwilligung nicht genannt, so kann meiner Ansicht nach dem Fotografen ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer Vertragspflicht zustehen. Wahrscheinlich gibt es auch dazu Urteile (Ich meine es gab irgendeine Entscheidung im Zusammenhang mit dem Spiegel, bin mir da aber nicht sicher. )
Das ist alle natürlich, wie immer, nur meine persönliche Ansicht und muss nicht zwingend frei von juristischen oder sonstigen Fehlern sein.
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