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wir führen zu zweit eine GbR. Bei der Gründung haben wir eine Gewinnverteilung von 50/50 festgehalten. Wir wollen dies nun ändern. Reicht es, dem Gewerbeamt die Änderung schriftlich mitzuteilen, oder muss der ganze Vertrag geändert werden und dem Amt zu gesendet werden?
wir führen zu zweit eine GbR. Bei der Gründung haben wir eine Gewinnverteilung von 50/50 festgehalten. Wir wollen dies nun ändern. Reicht es, dem Gewerbeamt die Änderung schriftlich mitzuteilen, oder muss der ganze Vertrag geändert werden und dem Amt zu gesendet werden?
Danke im voraus.
Dem Gewerbeamt müssen Sie das nicht mitteilen. Das FA interessiert es aber.
ich betreibe das gewerbe nur nebenberuflich. könnten ja denken, dass ich dadurch weniger gewinn habe für meinen privaten Lohnsteuerjahreausgleich. Aber das ist ja wirklich meine sache . danke
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