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bei einer Hausdurchsuchung (keine gerichtliche Anordnung, hab die beiden Polizisten reingelassen, auf Grund von einen anderen Vorfall) hat die Polizei ca. 100-200 Orginal PC-Spiele CD's mitgenommen, und hat sich auf FSk 18 respektive auf den Index überprüft. Die meisten Spiele habe ich bereits zurück, jedoch stehen 2 der Spiele in der Tat auf den Index. Sie sind jedoch in Deutschland erworben (hab den Bong nicht mehr). Ich bin 19 Jahre alt, von daher falle ich eigentlich nicht unters Jugendschutzgesetz auf welches sich die Polizei beruft. Ich habe keine Spiele verkauft, oder für sie beworben; sprich die beiden Spiele waren Privatbesitz, und für Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugänglich. Meine Internetrecherche hat bislang nicht ergeben, dass die Spiele beschlagnahmt bleiben müssen.
Da kein Verkauf/keine Werbung, und ich selbst 19 Jahre alt bin, da der Besitz von indizierten Spielen soweit ich weiss selbst nicht verboten ist.
Mit anderen Worten: da Sie die Spiele nicht zur Verbreitung vorrätig halten, sondern nur zum privaten Gebrauch, wären diese an Sie spätestens nach Abschluss der Ermittlungen an Sie herauszugeben. Haben Sie der Beschlagnahme dieses "Zufallsfundes" wiedersprochen?
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