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Müssen Gewerbetreibende auf ALL ihren Webseiten Impressum ..

 
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 21:12    Titel: Müssen Gewerbetreibende auf ALL ihren Webseiten Impressum .. Antworten mit Zitat

Hallo!
Mich würde interessieren ob Gewerbetreibende generell immer verpflichtet sind auf ihren Webseiten ein Impressum anzugeben, oder nur auf den Webseiten auf denen sie ihre Gewerbe direkt "betreiben"?
Was ist wenn ein Gewerbetreibender ein Diskussionsforum unterhält, welches er von einem Kostenlosservice gestellt bekommt(Dieser Service blendet aber kommerzielle Werbung ein), und dort kein Impressum angibt? Die Werbung wird ja nicht direkt vom Forenbetreiber eingebelendet sondern vom Forenhoster. Muss der Betreiber des Forums trotzdem ein Impressum angeben, weil er gewerbetreibend ist?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat das Impressum mit gewerbetreibend zu tun?
Sobald eine Webseite geschäftsmäßig (das ist nicht(!) das Gleiche) betrieben wird, braucht sie ein Impressum.
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte es gäbe eventl. eine Regel, dass Gewerbetreibende generell immer(!) und auf allen ihren Webseiten ein Impressum haben müssen, auch wenns die Familienhompage ist.

Es stelt sich mir die Frage, ob eine geschäftsmäßige Nutzung vorliegt, wenn man den Service eines Forenhosters nutzt(z.b. foren.de) wobei der Hoster ein Forum kostenfrei zur Verfügung stellt, dafür aber seine Werbung im Forum einblendet. Muss man dann,w enn man so ein Forum nutzt ein Impressum angeben obwohl es nicht die eigene Werbung ist? Ist es relevant bei der Sache, dass der Forenbetreiber(nicht der hoster) im Forum auf seine gewerbliche Seite verweist?
Danke!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Forum wuerde ich schon als geschaeftsmaessige Nutzung sehen, also muss man auch ein Impressum angeben.
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selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Ein Forum wuerde ich schon als geschaeftsmaessige Nutzung sehen, also muss man auch ein Impressum angeben.


Dem würde ich so pauschal nicht zustimmen wollen. Was sollte mich daran hindern ganz privat und ohne Hinweis auf meine ganz anders gelagerte Geschäftstätigkeit ein Forum zum Thema "Rosenzucht im Vorgarten und die Befindlichkeit der Gartenzwerge" einzurichten?

selbstdenker
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eine geschäftsmäßige Tätigkeit hat nichts damit zu tun, wer das betreibt. Geschäftsmäßig ist es schon wenn es auf Dauer angelegt ist und wenn sie sich selber in diesem Forum schreiben und es administrieren, dann ist das schon geschäftsmäßtig.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Man darf "geschäftsmäßig" nicht mit "gewerblich" verwechseln.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wie die übrigen User in diesem Thread bereits zutreffend dargelegt haben, kommt es entscheidend auf den Begriff der "Geschäftsmäßigkeit" in § 6 TDG an, da die Impressumspflicht nur die Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste trifft.

Problematisch ist, daß das TDG keine Legaldefinition der "Geschäftsmäßigkeit" enthält. Die Gesetzesbegründung hilft hier auch nicht wirklich weiter, denn dort heißt es sinngemäß, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist (vgl. GE der BReg., BR-Dr 136/01 v. 16.2.2001, BT-Drs. 14/6098, S. 27):

Zitat:
Die Absätze 1 und 2 des § 4 gelten nur für geschäftsmäßiges Handeln. Diese Eingrenzung ist erforderlich, da der Anwendungsbereich des TDG grundsätzlich alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (§ 2 Abs. 1), erfasst und damit über die von der Richtlinie erfassten kommerziellen Dienste hinausgeht. Der Begriff "geschäftsmäßig" ist auch an anderer Stelle im TDG von Bedeutung (§ 2 Abs. 4 und § 6) und grenzt den Anwendungsbereich auf kommerzielle Teledienste ein. Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt.


Nach überwiegender Auffassung gilt damit die Impressumspflicht für alle auf Dauer angelegten Internet-Präsenzen. Man sollte, da es bislang keine gesicherte obergerichtliche Rechtsprechung zur Abgrenzung der Impressumspflicht zwischen privaten und gewerblichen Seiten gibt, daher sicherheitshalber grundsätzlich ein Impressum einstellen. Was schadet es auch?

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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