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Verfasst am: 29.01.06, 17:47 Titel: kein Anwalt brauche einen
Hallo,
ich habe keinen Anwalt und brauche einen für ein Berufungsverfahren, daß ich anstreben muss. Kann ich dann jederzeit zum Gericht gehen und sagen, stellt mir einen?
Sollte es sich um ein Strafverfahren handeln, dann wird ein Anwalt nur gestellt, wenn ein Verbrechen angeklagt war oder die erste Instanz mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe ausgeworfen hat.
Bei einem Zivilverfahren müssen Sie selbst einen Anwalt aussuchen und diesen dann ggfs. beauftragen, einen PKH-Antrag zu stellen. Aber Vorsicht: Er muss die Berufungsschrift schon fertigen, bevor er die PKH-Zusage erhält. Wenn bereits eine Instanz die Erfolgsaussichten durch Negativurteil auf Null gesetzt hat, könnte es schwierig werden mit PKH. Die Verfahrensgebühr müssen Sie dann dem Anwalt bezahlen, auch wenn Sie nicht mehr in Berufung gehen wollen.
Sollten Sie ohne Anwalt beim Landgericht aufkreuzen, besteht die Gefahr eines Versäumnisurteils gegen Sie.
Ändert nichts daran, daß Milo im Ergebnis Recht hat: Mit dem PKH-Antrag, der innerhalb der Berufungseinlegungsfrist gestellt werden muß, wäre der Berufungsentwurf einschließlich Begründung einzureichen, damit das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten einer Berufungseinlegung und damit die PKH-Berechtigung (abhängig u. a. von der Erfolgsaussicht!) beurteilen kann. Sodann wäre in unserem fiktiven Fall, wenn PKH bewilligt wäre, die Berufung mit einem Wiedereinsetzungsantrag (die Säumnis wäre nicht unverschuldet, da das Gericht über die Berufungseinlegungs- und womöglich die -begründungsfrist hinaus gebraucht hat, um über den PKH-Antrag zu entscheiden) einzureichen...
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist ohnehin nötig, Kaffeebohne, also sollten Sie sich einen vertrauenswürdigen suchen...
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