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freak89 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.06.2005 Beiträge: 154
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Verfasst am: 31.01.06, 17:52 Titel: weglaufen |
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Person A schlendert mit der befreundeten Person B die Straße hinunter, sie tauschen gut sichtbar ein Tütchen mit weißem pulverigem Inhalt aus, sehen einen Polizisten und schreien: "Scheiße, die Bullen"(oder ähnliches) und rennen weg.
Nehmen wir mal an in dem Tütchen ist nur Mehl die Personen A und B haben sich auch sonst nichts vorzuwerfen, sondern wollen einfach die Reaktion des Polizisten sehen, verstößt die Handlung der Personen A und B dann gegen irgendein Gesetz?(Behinderung der Justiz etc.)
Was kann der Polizist schlimmstenfalls tun? |
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Why me? FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 131 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 31.01.06, 18:33 Titel: |
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| hmmm.... die beiden müssten erstmal beweisen, dass zu dem Zeitpunkt wirklich nur Mehl in der Tüte war. Ich denke diese Täuschung das ist ein Vergehen, aber genau weiß ich das nicht |
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Klein-Fritzchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2005 Beiträge: 2262
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Verfasst am: 31.01.06, 18:55 Titel: |
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| Why me? hat folgendes geschrieben:: | | hmmm.... die beiden müssten erstmal beweisen, dass zu dem Zeitpunkt wirklich nur Mehl in der Tüte war. Ich denke diese Täuschung das ist ein Vergehen, aber genau weiß ich das nicht |
Nein, die beiden müssen nichts beweisen.
Die Polizei bzw. die Justiz muß etwas beweisen.
Eine strafbare sehe ich auch nicht. In Betracht käme allenfalls § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat). Dazu müßte allerdings nachgewiesen werden, daß die Personen mit Vorsatz handelten. Das dürfte schwer werden. Denn schließlich ist es ein alltäglicher Vorgang, daß Personen irgendwelche Waren austauschen bzw. übergeben.
Je nach den genaueren Umständen dürften die Polizisten hier mit großer Wahrscheinlichkeit von dem Verdacht einer strafbaren Handlung ausgehen (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz).
Die Identität der Verdächtigen darf festgestellt werden. (§ 163b StPO)
Die Personen dürfen körperlich durchsucht werden. (§ 102 StPO)
Sollte beides an Ort und Stelle nicht möglich sein, können die Personen mitgenommen werden.
M.E. ist auch nicht auszuschließen, daß die Personen zunächst mal ein Ermittlungsverfahren wegen § 145d StGB an der Backe haben werden, das m.E. aber ausgehen dürfte wie das Horneberger Schießen. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Zuletzt bearbeitet von Klein-Fritzchen am 01.02.06, 13:33, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 31.01.06, 19:06 Titel: Re: weglaufen |
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Selbst wenn die Tütchen Btm enthalten, die Flucht der Spaßvögel ist nicht strafbar.
| freak89 hat folgendes geschrieben:: | | Was kann der Polizist schlimmstenfalls tun? |
Im schlimmsten Fall ist er schneller.  |
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Dos FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 1520
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Verfasst am: 01.02.06, 08:32 Titel: |
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Hi,
naja, zuerst wird ein Ermittlungsverfahren wegen Btm-Handels eingeleitet. Sobald feststeht, dass kein Btm in der Tüte war (und sich ergibt, was die Spaßvögel wollten), wird auf § 145d StGB umgestellt. Bei bis 21-jährigen wirds vielleicht noch eingestellt, ggfs. gegen ein paar Arbeitsstunden (§ 45 Abs. 1, 2 JGG). Bei Erwachsenen würd ich einen Strafbefehl über 20 Ts beantragen. Behinderung der Polizeiarbeit trifft das gut. Aber bewiesen werden muss natürlich, dass sie mit Vorsatz handelten.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 01.02.06, 12:37 Titel: |
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| Dos hat folgendes geschrieben:: | | Aber bewiesen werden muss natürlich, dass sie mit Vorsatz handelten. |
Dürfte im geschilderten Eingangsfall eindeutig sein. Ohne den Ausruf "Sch... die Bullen" hingegen wohl nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 01.02.06, 13:07 Titel: |
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| Zitat: | | sondern wollen einfach die Reaktion des Polizisten sehen | ,
...komisch, was manche Leute für Hobbies haben.... tse tse tse..... _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 01.02.06, 18:21 Titel: |
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Vor allem wären das wohl so ziemlich die beknacktesten Dealer der Stadt... "Gut sichtbar tauschen die beiden das Tütchen aus" und rufen dann auch noch "Scheiße, die Bullen!", bevor sie sich vom Acker machen. Also, an Stelle der Polizisten wäre ich wohl nicht mal hinterher...  |
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Papaleone FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.02.2006 Beiträge: 100 Wohnort: Sachsen Anhalt
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Verfasst am: 04.03.06, 10:32 Titel: Unter Umständen Strafbar! |
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Das blose durch die Strasse laufen und der Austausch von kleinen Tütchen ist grundsätzlich erstmal nicht strafbar! Das Erkennen einer Streife der Polizei und der Ausruf "Scheiße die Bullen" und das Weglaufen könnte wenn die Beamten diesen Ausruf hören unter Umständen den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen und demnach wäre nicht der Tausch der Tütchen sondern der Ausruf Strafbar! Wenn die Beamten diesen Ausruf nicht hören, aber erkennen dass zwei Personen Tütchen austauschen und daraufhin einen deutlichen Ausruf "Halt stehen bleiben, Polizei" von sich geben, dann ist das Weglaufen unter Umständen schon ein aktiver Widerstand gegen einen rechtmäßig eröffneten Verwaltungsakt!
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 04.03.06, 12:59 Titel: Re: Unter Umständen Strafbar! |
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| Papaleone hat folgendes geschrieben:: | | dann ist das Weglaufen unter Umständen schon ein aktiver Widerstand gegen einen rechtmäßig eröffneten Verwaltungsakt |
Selbstverständlich! Genauso wie das Nichterwidern des rechtmäßigen Grußes eines Polizisten.  |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 04.03.06, 17:57 Titel: |
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| Zitat: | | Genauso wie das Nichterwidern des rechtmäßigen Grußes eines Polizisten. |
Rechtmäßig, genau! Das muss man an Ort und Stelle erstmal prüfen. Die Prüfung würde dann für, sagen wir: 30 sec, aufschiebende Wirkung entfalten. Dann wäre aber endgültig Schluss mit lustig, sonst kommt der Abschleppdienst!  |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 06.03.06, 12:15 Titel: Re: Unter Umständen Strafbar! |
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| Papaleone hat folgendes geschrieben:: | Das blose durch die Strasse laufen und der Austausch von kleinen Tütchen ist grundsätzlich erstmal nicht strafbar! Das Erkennen einer Streife der Polizei und der Ausruf "Scheiße die Bullen" und das Weglaufen könnte wenn die Beamten diesen Ausruf hören unter Umständen den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen und demnach wäre nicht der Tausch der Tütchen sondern der Ausruf Strafbar! Wenn die Beamten diesen Ausruf nicht hören, aber erkennen dass zwei Personen Tütchen austauschen und daraufhin einen deutlichen Ausruf "Halt stehen bleiben, Polizei" von sich geben, dann ist das Weglaufen unter Umständen schon ein aktiver Widerstand gegen einen rechtmäßig eröffneten Verwaltungsakt!
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Hallöle
Bedauerlicherweise sehen manche Gerichte den Ausdruck "Bullen" nicht mehr als Beleidigung. Grund
ist anscheinend die Tatsache, dass sich Polizisten selbst als Bullen titulieren.
Ich würde mich als beleidigt fühlen. Aber so ist es nun mal.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 06.03.06, 19:20 Titel: Re: Unter Umständen Strafbar! |
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| Obermotzbruder hat folgendes geschrieben:: | | Ich würde mich als beleidigt fühlen. Aber so ist es nun mal. |
Sensibelchen!  |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 06.03.06, 21:08 Titel: |
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Hallöle
So bin ich halt. Alte Schule. Knigge läßt grüssen.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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imagophil FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 67 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.04.06, 21:59 Titel: ;-) |
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hey, und wenn es richtig viel mehl ist, dann werden ihr von den polizisten eines streifenwagens erstmal für die kripo eingeliefert...und je nachdem wie der auftragsstatus liegt, sitzt ihr dann schonmal ne nacht ein.
und das alles für ein tütchen mehl..is doch supi. _________________ Ich freue mich immer total, wenn die Leute ihre Rechte kennen. Schöner würde ich es aber finden, wenn ihnen ab und an auch ihre Pflichten einfallen würden.... |
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