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Stilllegung privater Versicherung

 
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Pela
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Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 12:28    Titel: Stilllegung privater Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hoffe ich kann den Fall korrekt umschreiben.

Person A hat mit 18 Jahren bei Gesellschaft B eine Versicherung (Unfall, Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz) abgeschlossen. Warum auch immer... Mit den Augen rollen Vertragsende 2008.
Person A wohnt nun schon lange nicht mehr Zuhause und kann sich dieses Paket überhaupt nicht mehr leisten, schon gar nicht dann wenn Person A Mutter ist und kein Einkommen mehr hat.
Person A hat die Rechtschutzversicherung 2 Jahre stillgelegt, bis Mai 06. Jetzt wollte Person A eine weitere Stilllegung beantragen wie auch (erstmalig) für die Unfallversicherung. Gesellschaft B hat Person A aber einen Korb erteilt und legt gar nichts mehr still, bis 2008. Weinen

Was kann Person A tun? Kündigen geht erst zum 01.08.2008
_________________
Viele Grüsse, Pela
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 12:53    Titel: Re: Stilllegung privater Versicherung Antworten mit Zitat

Pela hat folgendes geschrieben::

Was kann Person A tun? Kündigen geht erst zum 01.08.2008


Person A kann gar nix weiter tun. Der Vertrag (bzw. die Verträge - es handelt sich um mehrere rechtlich selbständige Verträge) ist abgeschlossen bis 2008, und so lange läuft er. Wenn sich die Rechtsschutzversicherung auf ein beitragsfreies Ruhen eingelassen hat - ok, gut, kann man machen, aber der Versicherungsnehmer hat darauf keinen Rechtsanspruch, der Versicherer kann sowas entgegenkommenderweise tun. (Übrigens löst das das Problem auch nicht grundlegend: die Vertragsdauer verlängert sich um die Zeit der Stilllegung).

Person A kann beantragen, die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu reduzieren oder ggf. Zusatzdeckungen, wie Fahrraddiebstahl oder Überspannungsschäden, rauszunehmen. Auf die Reduzierung der Versicherungssumme gibt es einen Rechtsanspruch: § 51 VVG.

Das gilt aber nur für die Sachversicherung; für die Unfallversicherung ist das gesetzlich nicht geregelt.

Gleichwohl kann Person A den Versicherer bitten, auch die Versicherungssumme der Unfallversicherung zu reduzieren. Aber wie gesagt, das wäre dann ein Entgegenkommen des Versicherers, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

ach ja, nochwas: natürlich kann man auch im Schadenfall kündigen (sofern denn einer eintritt, was man zumindest bei der Unfallversicherung nicht wünschen sollte). Aber dabei ist zu beachten, dass immer nur der Vertrag gekündigt werden kann, der vom Schaden betroffen ist. Bei Unfall, Hausrat und Haftpflicht (Rechtsschutz sowieso) handelt es sich jeweils um rechtlich selbständige Verträge.
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Pela
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Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

vielen Dank für die Antworten.

Ich wusste gar nicht das sich der Vertrag um die Stilllegung verlänger *heul*
Du hast mir sehr weitergeholfen. Also Augen zu und durch!
_________________
Viele Grüsse, Pela
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borgadmin
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Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 01:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
ach ja, nochwas: natürlich kann man auch im Schadenfall kündigen (sofern denn einer eintritt, was man zumindest bei der Unfallversicherung nicht wünschen sollte). Aber dabei ist zu beachten, dass immer nur der Vertrag gekündigt werden kann, der vom Schaden betroffen ist. Bei Unfall, Hausrat und Haftpflicht (Rechtsschutz sowieso) handelt es sich jeweils um rechtlich selbständige Verträge.


Hallo allerseits! Smilie

Da es sich bei dieser Anfrage um dasselbe Thema handelt, werde ich mal die Situation hier schildern Smilie

Wie soll man mit dem Sonderkündigungsrecht (speziell bei Rechtschutzversicherungen) vorgehen? Hat/kennt jemand den entsprechneden Gesetzestext dazu?

Beispiel:
- Der Versicherte hat die letzte fällige Versicherungsprämie nicht bezahlt (ist also nicht versichert).
- Es tritt ein Schadensfall ein (der Versicherte will. z.B. klagen oder so)
- Wie geht der Versicherte nun am besten mit der Versicherung vor, um diese auch gleich per Sonderkündigungsrecht kündigen zu können?

Wäre sehr dankbar für jede hilfreiche Antwort!
Beste Grüße Smilie
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Pela
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Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Person A hat auch schon mal überlegt Beiträge für die Rechtsschut- und Unfallversicherung einfach NICHT zu zahlen ... aber ich weiss nicht was bei so einem Vertragsbruch passiert. Mit den Augen rollen
_________________
Viele Grüsse, Pela
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Pela hat folgendes geschrieben::

Person A hat auch schon mal überlegt Beiträge für die Rechtsschut- und Unfallversicherung einfach NICHT zu zahlen ... aber ich weiss nicht was bei so einem Vertragsbruch passiert. Mit den Augen rollen


könnte im Extremfall ziemlich übel ausgehen.

Der Versicherer wird zunächst eine Mahnung schicken. Wenn dann weiterhin nicht gezahlt wird, KANN der Versicherer (und bei höheren Beträgen wird er das auch tun) einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das kostet ein paar Euro (die der VN auch zahlen muss), aber wichtiger ist: sowas wird in der Schufa eingetragen (soviel ich weiß). Und dann hat der Kunde diverse Probleme, z.B. beim Abshluss eines Handy-Vertrages, bei Ratenzahlungsgeschäften, bei Bankkrediten allgemein.

Weiter geht´s: nach dem Mahnbescheid (sofern nicht gezahlt) kommt ein Vollstreckungsbescheid. Und dann kommt der Gerichtsvollzieher, ggf. mit Kontenpfändung, oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Arbeitgeber.

Alles sehr unerfreulich.

Wie gesagt, das ist der Extremfall. Aber das KANN passieren.
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Grüße, Mogli
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borgadmin
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Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, aber meine Frage war aber gar nicht was bei nichtzahlung passiert, das war mir selbst klar. Die Frage war...

borgadmin hat folgendes geschrieben::

Beispiel:
- Der Versicherte hat die letzte fällige Versicherungsprämie nicht bezahlt (ist also nicht versichert).
- Es tritt ein Schadensfall ein (der Versicherte will. z.B. klagen oder so)
- Wie geht der Versicherte nun am besten mit der Versicherung vor, um diese auch gleich per Sonderkündigungsrecht kündigen zu können?


Grüße...
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

borgadmin hat folgendes geschrieben::
Hmm, aber meine Frage war aber gar nicht was bei nichtzahlung passiert, das war mir selbst klar. Die Frage war...

borgadmin hat folgendes geschrieben::

Beispiel:
- Der Versicherte hat die letzte fällige Versicherungsprämie nicht bezahlt (ist also nicht versichert).
- Es tritt ein Schadensfall ein (der Versicherte will. z.B. klagen oder so)
- Wie geht der Versicherte nun am besten mit der Versicherung vor, um diese auch gleich per Sonderkündigungsrecht kündigen zu können?


Grüße...


"Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen."

In deinem geschilderten Fall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, da wegen Nichtzahlung der Prämie kein Versicherungschutz besteht. Ergo auch kein Sonderkündigungsrecht.
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Viele Grüße Eifeler
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