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Verfasst am: 02.02.06, 09:06 Titel: RA will weitere Kosten geltend machen !
Weis nicht ob hier Richtig !
Also RA hat eine Vollstreckung gegen Schuldner . Gerichtsvollzieher sagt Zahle oder unterschreibe eine Eidesstattliche Versicherung schuldner Zahlt also denn Betrag. Nur 2 Monate Später Schreibt RA er habe kosten vergessen bzw. die Sekritärin hat sie gelöscht nun 1 Monat später kommt schreiben von Gerichtsvollzieher wegen den Weiterenkosten die RA vergessen hat. Gerichtsvollzieher sagt Unterschreibe oder zahle was soll der Schuldner machen??
Der Gläubiger ist generell nicht verpflichtet, seine gesammten Forderungen auf einmal geltend zu machen. Insoweit ist es egal, ob es hier vergessen wurde. Schliesslich kosten Vollstreckungen auch Geld, auf dem der Gläubiger sitzen bleibt, wenn der Schuldner "unterschreibt". Da macht es durchaus Sinn, erst mal mit kleinen Beträgen "vorzufühlen"...
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