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RA will weitere Kosten geltend machen !

 
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Andre Krätzer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Schipkau

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 09:06    Titel: RA will weitere Kosten geltend machen ! Antworten mit Zitat

Weis nicht ob hier Richtig !

Also RA hat eine Vollstreckung gegen Schuldner . Gerichtsvollzieher sagt Zahle oder unterschreibe eine Eidesstattliche Versicherung schuldner Zahlt also denn Betrag. Nur 2 Monate Später Schreibt RA er habe kosten vergessen bzw. die Sekritärin hat sie gelöscht nun 1 Monat später kommt schreiben von Gerichtsvollzieher wegen den Weiterenkosten die RA vergessen hat. Gerichtsvollzieher sagt Unterschreibe oder zahle was soll der Schuldner machen??
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

zahlen oder unterschreiben.

Der Gläubiger ist generell nicht verpflichtet, seine gesammten Forderungen auf einmal geltend zu machen. Insoweit ist es egal, ob es hier vergessen wurde. Schliesslich kosten Vollstreckungen auch Geld, auf dem der Gläubiger sitzen bleibt, wenn der Schuldner "unterschreibt". Da macht es durchaus Sinn, erst mal mit kleinen Beträgen "vorzufühlen"...
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