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die Kindesmutter kann als letztwillige Verfügung die künftige Sorge für die Kinder regeln. Sie ist alleinsorgeberechtigt und kann somit testamentarisch auch hierfür Vorsorge treffen.
Der Kindesvater kann natürlich versuchen, die testamentarische Regelung anzufechten. Wenn einer Sorgerechtsübertragung auf ihn keine wichtigen Hinderungsgründe entgegenstehen, könnte er allerdings durchaus Erfolg haben. Die Kindesmutter sollte sich hier unbedingt von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, damit hier keine "Lücken" bei der Reglung entstehen.
automatisch ist die kindesmutter nicht allein sorgeberechtigt, nur wenn es im scheidungsurteil so steht. es gibt auch die konstellation, dass beide eltern sorgeberechtigt sind.
bei tod der mutter würde das bedeuten, automatisch fällt das sorgerecht per gesetz an den vater. das kann die mutter verhindern, indem sie beim jugendamt eine verfügung hinterläßt, aus welchem grund sie nicht die übertragung auf den vater wünscht. (zb. weil er alkoholiker ist) _________________ TG
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