Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - -
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

-

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bareuter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 09:17    Titel: - Antworten mit Zitat

gelöscht

Zuletzt bearbeitet von bareuter am 04.09.06, 14:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Kindesmutter kann als letztwillige Verfügung die künftige Sorge für die Kinder regeln. Sie ist alleinsorgeberechtigt und kann somit testamentarisch auch hierfür Vorsorge treffen.
Der Kindesvater kann natürlich versuchen, die testamentarische Regelung anzufechten. Wenn einer Sorgerechtsübertragung auf ihn keine wichtigen Hinderungsgründe entgegenstehen, könnte er allerdings durchaus Erfolg haben. Die Kindesmutter sollte sich hier unbedingt von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, damit hier keine "Lücken" bei der Reglung entstehen.

MfG
zW
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
TG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

automatisch ist die kindesmutter nicht allein sorgeberechtigt, nur wenn es im scheidungsurteil so steht. es gibt auch die konstellation, dass beide eltern sorgeberechtigt sind.

bei tod der mutter würde das bedeuten, automatisch fällt das sorgerecht per gesetz an den vater. das kann die mutter verhindern, indem sie beim jugendamt eine verfügung hinterläßt, aus welchem grund sie nicht die übertragung auf den vater wünscht. (zb. weil er alkoholiker ist)
_________________
TG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.