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Falsche Selbstauskunft

 
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SirDennis81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 19:53    Titel: Falsche Selbstauskunft Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hoffe von euch hat jemand eine Idee. Habe mir eine Eigentumswohnung gekauft. In der Finanzierung ist eine Eigennutzung der Wohnung vereinbart. Die Wohnung ist jetzt jedoch vermietet. Was habe ich bei einer Anzeige da zu befürchten?

Strafrechtlich meine ich jetzt.....

Vielen Dank für eure Hilfe

Problem sind die Nebenkosten die der Bauträger mir noch nicht bezahlt hat. Diese klage ich gerade bei Ihm ein. Mein Problem ist die Selbstauskunft, in welcher ich angegeben habe die Wohnung für den Eigennutz zu kaufen. Der Bauträger droht mir nun mit Anzeige....


Zuletzt bearbeitet von SirDennis81 am 01.02.06, 20:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Mir fällt auf Anhieb kein Straftatbestand ein.

Solange die Finanzierung nicht gefährdet ist, ist das der Bank doch völlig egal.
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du nicht die eigenheimzulage beantragt hast, ist dir doch nichts vorzuwerfen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


wenn die Nutzungsart egal wäre, würde die Bank nicht danach fragen...

Die Bank fragt aus 2 Gründen nach der Nutzungsart:
- Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
- Objektbewertung

Wenn das Objekt vermietet ist, statt selbst genutzt, erhöht sich das Einkommen des Kunden um die Miete (gut!), auf der anderen Seite muss er für die Wohnung, die er zahlt Miete zahlen (schlecht!). Wie hoch das freie Einkommen (aus dem der Kunde die Raten zahlen kann) ist, kann die Bank daher aus der falschen Selbstauskunft nicht erkennen.

Vor allem aber bewertet die Bank selbstgenutze Immobilien typischerweise nach dem Sachwertverfahren, vermietete nach dem Ertragswertverfahren. Daraus ergeben sich bei selbstgenutzten Objekten höhere Werte und damit höhere Beleihungswerte.

Die Bank hat daher in jedem Fall das Recht, eine korrekte Selbstauskunft zu fordern. Ergibt sich aus der Auswertung der korrekten Selbstauskunft eine signifikante Abweichung in Objektwert oder freiem Einkommen, kann die Bank den Kredit kündigen und Schadensersatz geltend machen.

Strafrechtlich kann die Abgabe einer falschen Selbstauskunft Betrug sein. Hierzu bedarf es aber

- der Absicht (die ich hier unterstelle)
- dem rechtswidrigen Vermögensvorteil (kann sein, wenn die Wohnung sich rechnet) und
- eines Vermögensschadens (solange die Bank die Raten bekommt eher unwahrscheinlich)
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