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Entlohnung Geschäftsführer bei GmbH

 
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 09:28    Titel: Entlohnung Geschäftsführer bei GmbH Antworten mit Zitat

Eine GmbH hat zwei Gesellschafter. Beide sind als Geschäftsführer bestimmt. Ist die Entlohnug frei wählbar? Können Sie sich selbst als 400 Euro Kräfte entlohnen, wenn es ihnen aus steuerlichen Gründen sinnvoll erscheint?

Kann im Gesellschaftsvertrag eine flexible Entlohnung festgelegt werden, die nach wirtschaftlicher Lage der Unternehmung (auf Beschluß der Gesellschafter) festgelegt wird? Wäre dafür jedesmal eine notarielle Beurkundung notwendig?

Darf man komplett auf Entlohnung verzichten und quasi ehrenamtlich die Gesellschaft führen?

Wie ist das mit Privatentnahmen - könnte das als vorzeitige Gewinnausschüttung angesehen werden?
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 17:54    Titel: Re: Entlohnung Geschäftsführer bei GmbH Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Eine GmbH hat zwei Gesellschafter. Beide sind als Geschäftsführer bestimmt. Ist die Entlohnug frei wählbar? Können Sie sich selbst als 400 Euro Kräfte entlohnen, wenn es ihnen aus steuerlichen Gründen sinnvoll erscheint?


ja!

Zitat:
Kann im Gesellschaftsvertrag eine flexible Entlohnung festgelegt werden, die nach wirtschaftlicher Lage der Unternehmung (auf Beschluß der Gesellschafter) festgelegt wird? Wäre dafür jedesmal eine notarielle Beurkundung notwendig?


Nein, immer Beschluss notwendig. Beschlüsse müssen nicht notariell beurkundet werden, ist ja keine AG sondern eine GmbH!


Code:
Darf man komplett auf Entlohnung verzichten und quasi ehrenamtlich die Gesellschaft führen?


ja!


Zitat:
Wie ist das mit Privatentnahmen - könnte das als vorzeitige Gewinnausschüttung angesehen werden?


Nein! Privatentnahmen gibt es nicht, das wäre steuerlich sogar höchst gefährlich (Stichwort: verdeckte Gewinnausschüttungen). Gewinn-vorweg ist möglich bei GmbH, ist aber ggf. zu erstatten, wenn GmbH dann doch keinen Gewinn erzielte. Aber auch dafür sind Gesellschafterbeschlüsse erforderlich.

Mfg vom

showbee
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte man sich arbeitslos melden und ehrenamtlich für die eigene GmbH arbeiten, während man man Leistungen vom Amt bezieht?

Könnte das Arbeitsamt Zugriff nehmen auf das Vermögen der GmbH nehmen oder verlangen sich durch die eigene GmbH entlohnen zu lassen? Selbstverständlich würden die Gewinne komplett in der Firma bleiben...

Könnte das Arbeitsamt einfach die Leistung verweigern, weil der Bezieher quasi 25.000 Euro inForm einer GmbH besitzt?

Wäre das unmoralisches Schmarotzertum? Auf den Arm nehmen (Vom Staat kassieren, obwohl man Unternehmer ist.)
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Könnte man sich arbeitslos melden und ehrenamtlich für die eigene GmbH arbeiten, während man man Leistungen vom Amt bezieht?)


Können schon, aber das Arbeitsamt würde Ihnen die Leistungen streichen, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Könnte das Arbeitsamt einfach die Leistung verweigern, weil der Bezieher quasi 25.000 Euro inForm einer GmbH besitzt?


Bei SGB II Leistungsbeziehern ist vorhandenes Vermögen vorrangig zu verwerten.

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Wäre das unmoralisches Schmarotzertum? Auf den Arm nehmen (Vom Staat kassieren, obwohl man Unternehmer ist.)


...
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das Vermögen gehört aber nicht der natürlichen Person, sondern einer juristischen eigenständigen Person[GmbH] (Ich hafte ja auch nicht für meinen Nachbarn.).

Sebstverständlich würde die natürliche Person der AA zur Verfügung stehen; aber leider würde sie keinen Arbeitgeber [woran das wohl liegen könnte als Unternehmer...] finden...

Hat da jemand ein Urteil/Paragrafen der solche Fälle anspricht?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Das Vermögen gehört aber nicht der natürlichen Person, sondern einer juristischen eigenständigen Person[GmbH]


Das Frimenvermögen gehört der GmbH, aber die GmbH gehört Ihren Gesellschafter und wenn dann noch vom Geschäftsführer unentgeldlich Leistung erbracht wird, dann werden die Gewinne steigen und damit auch der Wert der GmbH. Man könnte aber teuere Rentner und Studenten beschäftigen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn man nicht als gesellschafter sondern nur als geschäftsführer , für den dad oder der partnerin dort arbeitet , weil er oder sie keinem anderen traut kann man doch arbeitslosengeld beziehen.?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, weil man, wie oben schon gesagt, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Beantragen Sie beim Arbeitsamt Übergangsgeld oder Ich-AG, das ist ehrlicher.
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dornroeschenklein
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

jetzt drängt sich mir aber auch mal ne Frage auf. Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist doch gar nicht Arbeitslosenversichert.
Wie hat er dann Anspruch auf Leistungen vom AA Frage
Wenns geht, wie ist das möglich?

Hoffe auf Gehirnzellenbalsam/Input

Viele Grüße
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

dornroeschenklein hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

jetzt drängt sich mir aber auch mal ne Frage auf. Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist doch gar nicht Arbeitslosenversichert.
Wie hat er dann Anspruch auf Leistungen vom AA Frage
Wenns geht, wie ist das möglich?

Ganz einfach, ALG II und Einstiegsgeld nach SGB II werden aus Steuergeldern finanziert.
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dornroeschenklein
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Pünktchen,
danke für Ihre rasche Reaktion. Ich kapiers aber immer noch nicht, wie kann jemand ALGII beantragen, der Geschäftsführer einer GmbH ist. Muss er nicht vorher die GmbH schließen?
Kann denn ein GF einfach so hingehen wenn seine Firma nicht läuft und den Staat zur Kasse bitten? Dachte, im GmbH-Gesetz ist alles so streng geregelt, ab wann der Punkt gekommen ist, wo im Laden die Lampen ausgehen müssen.

Und für welchen Zweck ist das Einstiegsgeld gedacht? Im Normalfall !

Danke für Input.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 08:23    Titel: arbeitsloser GmbH-Gesellschafter Antworten mit Zitat

Wenn man die Beiträge aufmerksam liest, wird die Situation klar. Hanfsamen ist arbeitslos und will eine GmbH gründen. Sein ALG will er aber weiter beziehen. Daher vereinbart er mit der GmbH (also mit sich selbst), dass kein Gehalt gezahlt wird.

Lediglich das Mittagessen und die Wohnung sollen in Form von Naturalleistungen von der GmbH an ihn fliessen.

Das sind alles sehr kreative Ideen. Die Frage ist nur, wie das ein Prüfer des Finanzamtes sieht.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 17:37    Titel: Re: arbeitsloser GmbH-Gesellschafter Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Sein ALG will er aber weiter beziehen. Daher vereinbart er mit der GmbH (also mit sich selbst), dass kein Gehalt gezahlt wird.

Es steht aber noch die Frage offen, ob es um ALG I oder II geht. Bei ALG I darf man max. 15 h/Woche arbeiten und muss sich auch um eine Stelle bemühen. Außerdem ist es vermögensunabhängig. Bei ALG II darf man so viel Arbeiten, wie man will, der Löhn wird eingerechnet. Man muss aber erst das eigene Vermögen (abzügl. Freibeträge) verbrauchen.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

dornroeschenklein hat folgendes geschrieben::
Hallo Pünktchen,
danke für Ihre rasche Reaktion. Ich kapiers aber immer noch nicht, wie kann jemand ALGII beantragen, der Geschäftsführer einer GmbH ist.

Bei der Antwort ging es mir auch nur darum zu sagen, dass die Grundsicherung von der Alo-Versicherung unabhängig ist.
Ein GF einer GmbH (muss kein Gesellschafter sein) ist zu behanden wie jeder andere Arbeiter auch. Es kann nunmal nicht sein, dass man bei einem sehr geringen Verdienst weniger Geld bekommen würde, als wenn man arbeitet. -> Das ALG II wird dann ergänzend bezahlt (§30 SGB II).

Zitat:
Muss er nicht vorher die GmbH schließen? Kann denn ein GF einfach so hingehen wenn seine Firma nicht läuft und den Staat zur Kasse bitten?

Frage 1:Nein.
Frage 2: Ja, aber nicht einfach so.



Das Einstiegsgeld (nach §29 SGB II für ALG II-Empfänger) ist dafür gedacht, den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen/leichter zu machen, egal ob Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit. Es ist auch höchstens 24 Monate bewilligt.
Es kann schon Sinn machen, dass man bei eine Unternehmensgründung finanziell unterstützt. Am Anfang hat man i. d. R. immer hohe Anschaffungskosten und wenig Umsatz (Kunden). Läuft das Geschäft hat man statt eines Hilfebedürftigen einen guten Steuerzahler. Wobei man sagen muss, dass Statistiken zeigen, dass Unternehmen, die gründen wurden, um von der Arbeitslosigkeit los zu kommen, oft nicht erfolgreich sind.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0202900

Bei einem ALG I-Empfänger gibt es für Unternehmensgründungen das Überbrücksgeld und bis 2006-07-01 (Beantragung) noch die Ich-AG.
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