Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.02.06, 00:18 Titel: Einzugsermächtigung ? Wie geht das ?
Hi Leute,
das ist zwar keine Rechtsfrage im eigentlichen Sinne aber ich denke die Antwort kann ich hier auch bekommen.
Ich hatte ein vermietetes Mehrfamilienhaus gekauft. Nun zahlen die Mieter Ihre Miete per Dauerauftrag. Nur einer möchte (warum auch immer) das ich bei Ihm abbuche.
Ich habe also eine Einzugsermächtigung (schriftlich) bei ihm eingeholt und wollte damit zu meiner Bank. Die Dame an der Kasse meinte ich Zitiere "Ich kann das nicht für Sie einziehen".
Ich wollte dazu mehr Hintergrund erfahren doch sie sagte mir nur der Mieter solle einen Dauerauftrag machen.
Ich werde das jetzt dem Meiter klarmachen (wenns klappt).
Lass es wegen einem mit dem Lastschrifteinzug. Der soll einen Dauerauftrag einrichten oder pünktlich die Miete überweisen. Zum Lastschrifteinzug muss man von der Bank zugelassen werden und auch könnte der Mieter die Lastschrift wieder stornieren.
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird nicht jedem gestattet. Die Banken prüfen vorher, ob der Teilnehmer hierzu (aus ihrer Sicht) geeignet ist. Bei einem Vermieter könnte man das schon begründen. Das lohnt sich natürlich nicht bei einer Lastschrift.
Verfasst am: 03.02.06, 09:15 Titel: Re: Einzugsermächtigung ? Wie geht das ?
Hallo,
daSchizo hat folgendes geschrieben::
Was aber ist das Problem ?
Problem aus Sicht der Bank:
Lastschriften können platzen. D.h. es besteht ein Risiko für die Bank.
Ein Beispiel: Habe ich einen Dispo von 5000 € und der Kontostand beträgt 4800 € im Soll. In den letzten 2 Monaten wurden 2 mal 500 € Miete eingezogen.
Wenn jetzt der Mieter die Lastschriften zurückgibt, ist der Kontostand 5.800 €. Ich bin aber nur für 5000 € gut.
Daher braucht die Bank
a) ein Computerprogramm, dass das Risiko aus offenen Lastschriften bei der Ausnutzung des Dispos berücksicht (im obigen Besipiel, hätte die Bank bereits bei 4000 € weitere Verfügungen verweigert, damit im Fall des Platzens der Lastschrift der Dispo nicht überschritten ist).
b) einen Vertrag mit dem Kunden, der der Bank erlaubt, Verfügungen zu verweigern, wenn die Summe des LS-Obligos und der Inanspruchnahme den Disporahmen überschreitet.
Das Programm für a besteht bei Privatkonten meist nicht und die Behandlung gemäß b macht Arbeit...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.