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im Mai habe ich einen Anwalt mit einer Kündigungsschutzklage beauftragt. Na ja, er überredete mich eigentlich dazu, meinte, ich würde ja garantiert Prozesskostenhilfe erhalten und der Streitwert sei ja auch nur ein Monatsgehalt.
Erst mal rechte er die Klage erst am Tage des Fristablaufs ein und jetzt argumentiert die Gegenseite damit, dass keine Klage mehr zulässig war, weil die Kündigung per Bote angeblich schon einen Tag vorher bei mir eingegangen war. (War sie aber nicht)
Die Rechung lautete auf einen Streitwert von 3 Monatsgehältern, musste erst berichtigt werden.
Dann erschien er zum Gütetermin 15 Minuten zu spät. Rein zufällig begann der Termin auch erst mit 15 Minuten Verspätung.
Meine Email an ihn hat er erst 1 Monat nachdem ich sie abgeschickt habe gelesen. Mein Fax bekam er angeblich gar nicht und auch meine persönlich in den Briefkasten geworfenen Sachen bekam er angeblich nicht. Alles musste ich mehrfach schicken.
Der Gütetermin war erfolglos, da er die geringe Abfindung der gegenseite nicht akzeptieren wollte. Danach gab uns das Gericht auf, bis zum 15. August ein paar Fragen zum Antrag auf prozesskostenhilfe zu beantworten, womit ich derzeit meinen Lebensunterhalt bestreiten würde. Dieses Schreiben sowie das Schreiben der gegenseite mit einem neuen Abgebot leitete er mir erst Ende September weiter, als alle Fristen vorbei waren.
Ich antwortete sofort auf das Schreiben und der Anwalt verprach telefonisch, es gleich weiterzuleiten. Ende Dezember wurde dann mein Antrag auf PKH abgelehnt, weil ich die Fragen des Gerichts nicht beantwortet hätte.
Freitag telefonierte ich zum wiederholten Male mit dem Anwalt, ob Einspruch einzulegen sei. Er redete sich raus, dass das Gericht ja die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht berücksichtigt hätte. Er vereinbarte einen Termin mit mir gestern um 17 Uhr. Nur leider war die Kanzlei dunkel und verlassen, als ich dort pünktlich ankam.
Ihr lieben Forenteilnehmer, das ist doch nicht normal?
Ich wollte doch, dass der Anwalt mir beim Stress mit dem ehemaligen Chef hilft - jetzt hab ich noch neuen Stress dazubekommen.
Ich werde nachher mal beim Anwalt anrufen, mal schaun was er nun wieder für eine Ausrede hat. Vermutlich schiebt er mir die Schuld zu oder seiner Sekretärin. Dabei habe ich mit ihm persönlich den Termin vereinbart.
Die Anfangsrechnung habe ich übrigens brav sofort bezahlt...
Meine Email an ihn hat er erst 1 Monat nachdem ich sie abgeschickt habe gelesen. Mein Fax bekam er angeblich gar nicht und auch meine persönlich in den Briefkasten geworfenen Sachen bekam er angeblich nicht. Alles musste ich mehrfach schicken.
Die Sachen im Briefkasten hatte er doch gefunden? Und E-Mail-Anhänge lassen sich häufig nicht öffnen:
ich weiss nicht genau was Sie damit bezwecken wollen, mir meine mails vom letzten Jahr zu zeigen ?
Ob und seit wann ich eine neue Stelle habe ich doch hier völlig irrelevant, oder?
Oder verteten Sie die Ansicht, dass Leute, die nur einige Monate arbeitslos sind, gefälligst keine Ansprüche an ehemalige Arbeitgeber stellen sollen?
Fakt ist doch, dass mein RA die mails erst nach Wochen öffnete. Ob er dann Anhänge ( da waren nicht mal Anhänge dran, hatte den Text direkt in Outlook geschrieben) nicht öffnen konnte hatte erst schließlich erst anschließend feststellen können.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.02.06, 07:41 Titel:
Ich finde Mandanten manchmal auch zum Haareraufen, man könnte so schön in Ruhe arbeiten, wenn sie nicht wären...
Zitat:
Erst mal rechte er die Klage erst am Tage des Fristablaufs ein
Völlig normal, die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist ja auch sehr kurz ...
Zitat:
Die Rechung lautete auf einen Streitwert von 3 Monatsgehältern, musste erst berichtigt werden.
Wieso berichtigt? Streitwert der Kündigungsschutzklage sind doch drei Monatsgehälter?
Zitat:
Dann erschien er zum Gütetermin 15 Minuten zu spät.
Meiner Meinung nach völlig ok, das Gericht wartet ja auch eine Viertelstunde, bis es ein VU erläßt ...
Zitat:
Der Gütetermin war erfolglos, da er die geringe Abfindung der gegenseite nicht akzeptieren wollte.
Das kommt vor, man will ja für seinen Mandanten das Beste erreichen ...
Zitat:
Ende Dezember wurde dann mein Antrag auf PKH abgelehnt, weil ich die Fragen des Gerichts nicht beantwortet hätte.
Nicht schön, aber auch kein Beinbruch, man kann ja im Rahmen der sofortigen Beschwerde nach § 127 II S. 2 ZPO noch nachbessern und fehlende Unterlagen einreichen...
Zitat:
Die Anfangsrechnung habe ich übrigens brav sofort bezahlt...
Na also, geht doch!
Falls jetzt jemand auf dumme Ideen kommt - nein, ich bin nicht der Anwalt von Tellus...
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