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Widerruf der Auftragsbestätigung

 
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ttom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 12:45    Titel: Widerruf der Auftragsbestätigung Antworten mit Zitat

Wie lange kann man eine Bestätigung per Mail widerrufen?!

Sachverhalt:
Käufer K fragt bei Verkäufer V ein Produkt. Da V in der Signatur der e-Mail des K sieht, dass dieser aus A kommt. Bietet er an: Lieferung frei Haus. Nun bestellt K und nennt als Lieferadresse den Ort B. V bestätigt die Lieferung per Mail. Eine halbe Stunde später kommt V der Gedanke: "Moment, was stand in der e-Mail für eine Lieferadresse? A oder B?" Es war B und B ist viel zu weit weg. Daher will V die Bestätigung der Lieferung und somit den ganzen Kaufvertrag widerrufen. Ist dies noch möglich?!
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noidic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bestätigung hat auf den Kaufvertrag erstmal keinen Einfluss, Angebot und Bestellung reichen da völlig.

Einen Widerruf halte ich hier für nicht möglich. Der Irrtum, der hier vorliegt, ist mE kein Gegenstand des Kaufvertrages. Somit fällt dieser Anfechtungsgrund aus. Arglistige Täuschung seitens des Käufers ist auch nciht gegeben, denn dieser hat ja nie behaubtet, dass nach A geliefert werden soll.

So gesehen hat der Verkäufer mE einfach Pech gehabt und muss die Lieferkosten tragen.
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ttom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

So ähnlich habe ich es mir auch gedacht. Dachte, dass evtl. eine Anfechtung wegen Irrtum von Seiten des V möglich wäre. Aber danke!
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 20:39    Titel: Re: Widerruf der Auftragsbestätigung Antworten mit Zitat

ttom hat folgendes geschrieben::
Wie lange kann man eine Bestätigung per Mail widerrufen?!

BGB § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie
in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm
zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein
Widerruf zugeht.
...
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