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Verfasst am: 21.01.06, 02:08 Titel: Was kann man unternehmen, wenn überhaupt?
Hallo zusammen
Ich habe mal eine Frage zu folgender Sachlage:
.
Person A ist Betreuerin, Person B machte bisher die Pflege für die schwer demenzkranke Frau (Pflegestufe II) die Haus von Person B wohnt.
Die kranke Frau lebt in der Einliegerwohnung des EFH ohne separaten Eingang.
Da Person B der Belastung durch Familie, Haushalt u.s.w. nicht mehr gewachsen ist, hat Sie Person A mitgeteilt die Pflege nicht weiter zu übernehmen. Die kranke Frau wäre in einem Pflegeheim mit professioneller Betreuung besser aufgehoben, was Person A nicht einsehen will. (Finanzen)
Nun will Person A, die Betreuerin, die kranke Frau von einer weiblichen Person aus einem EU-Staat rund um die Uhr in Ihrer Wohnung pflegen lassen. Da die Wohnung von Person B im Haus nicht sepperat zu „sichern“ ist, hat Person B ihre Bedenken geäußert und will dem nur zustimmen, wenn eine Etagentür zu ihrer Wohnung installiert wird und die Kosten erstattet werden. Dies verweigert natürlich Person A, weil das ihrer Ansicht nach nicht nötig sei und wenn überhaupt das Problem von Person B sei, da sie ja die Pflege nicht mehr machen wolle.
Kann dann Person B unter diesen Umständen diese Art der Pflege der Frau ablehnen? Schließlich soll das ganze in ihrem Hause stattfinden und ständig wird eine oder vielleicht auch mal mehrere Personen sich im Haus „frei“ bewegen.
(z.B. bei Abwesenheit die anderen Räumlichkeiten nutzen, die nicht zu den Räumen der zu pflegenden Person gehören)
Verfasst am: 02.02.06, 09:46 Titel: Re: Was kann man unternehmen, wenn überhaupt?
DieterH hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen
Ich habe mal eine Frage zu folgender Sachlage:
.
Person A ist Betreuerin, Person B machte bisher die Pflege für die schwer demenzkranke Frau (Pflegestufe II) die Haus von Person B wohnt.
Die kranke Frau lebt in der Einliegerwohnung des EFH ohne separaten Eingang.
Das kenne ich wohl ZU gut!!!
Da Person B der Belastung durch Familie, Haushalt u.s.w. nicht mehr gewachsen ist, hat Sie Person A mitgeteilt die Pflege nicht weiter zu übernehmen. Die kranke Frau wäre in einem Pflegeheim mit professioneller Betreuung besser aufgehoben, was Person A nicht einsehen will. (Finanzen)
Frage: warum ist a als pflegerin gemeldet (rentensache??) und nicht b??? Wenn b schon die pflege macht???? Verstehe es nicht ganz....Wenn man nicht mehr kann, ist das pflegeheim wohl die beste lösung... Ich weiss wovon ich rede, denn habe selbst 15 j lang meine schwiegereltern gepflegt( stufe 3)..ich frage mich immer wieder warum menschen des geldes wegen überhaupt die pflege auf sich nehmen...es sei denn man hat zb das haus zugeschrieben bekommen und muss selbst für die differenz aufkommen...aber auch da kann man wieder lösungen finden, wenn man es selbst nicht machen kann...
Nun will Person A, die Betreuerin, die kranke Frau von einer weiblichen Person aus einem EU-Staat rund um die Uhr in Ihrer Wohnung pflegen lassen. Da die Wohnung von Person B im Haus nicht sepperat zu „sichern“ ist, hat Person B ihre Bedenken geäußert und will dem nur zustimmen, wenn eine Etagentür zu ihrer Wohnung installiert wird und die Kosten erstattet werden. Dies verweigert natürlich Person A, weil das ihrer Ansicht nach nicht nötig sei und wenn überhaupt das Problem von Person B sei, da sie ja die Pflege nicht mehr machen wolle.
so zu leben ist wirklich unzumutbar...
Wenn das haus nur b gehört (siehe oben) kann b doch weigern!!! Von daher verstehe ich es nicht...
Kann dann Person B unter diesen Umständen diese Art der Pflege der Frau ablehnen? Schließlich soll das ganze in ihrem Hause stattfinden und ständig wird eine oder vielleicht auch mal mehrere Personen sich im Haus „frei“ bewegen.
(z.B. bei Abwesenheit die anderen Räumlichkeiten nutzen, die nicht zu den Räumen der zu pflegenden Person gehören)
wenn das haus nur b gehört ja...lebt b aber im a's haus bzw a ist erbe oder hat das haus von der kranken frau zugeschrieben bekommen , wird b sich wohl fügen müssen.. aber man könnte sich natürlich auch einigen...
Erst mal ist A nicht Pflegerin, sondern Betreuerin
War für A halt bequem es so zu regeln, A die Finanzen und ja weil die (Mutter) bei B im Haus lebt, das B übrigens wie erwähnt auch B gehört.
B hat die Pflege nicht des Geldes wegen übernommen, sondern weil man als Tochter auch schon mal was für die Eltern (Mutter) tut. Und wenn man schon jahrelang in die Pflegekasse und Krankenkasse eingezahlt hat sollte man die Leistungen auch annehmen, die einem zustehen.
Ich glaube nicht, dass Sie Ihre Schwiegereltern 15 Jahre nur auf Ihre Kosten gepflegt haben.
Einigen kann man sich, wenn Einigung erzielt werden MÖCHTE und nicht wie beschrieben verweigert wird.
Aber die Sache hat sich erledigt, da A eingelenkt hat, nachdem ein bekannter von uns (Jurist) ihr verständlich gemacht hat wer wie über sein Eigentum verfügen kann.
Erst mal ist A nicht Pflegerin, sondern Betreuerin
verstehe...ich war beides also von daher...
War für A halt bequem es so zu regeln, A die Finanzen und ja weil die (Mutter) bei B im Haus lebt, das B übrigens wie erwähnt auch B gehört.
B hat die Pflege nicht des Geldes wegen übernommen, sondern weil man als Tochter auch schon mal was für die Eltern (Mutter) tut.
ist auch gut so...kenne aber auch familien die daran zerbrochen sind... vor allem wenn die einliegerwohnung nicht seperat war und die pflegedienst ein und aus gegangen ist...
Und wenn man schon jahrelang in die Pflegekasse und Krankenkasse eingezahlt hat sollte man die Leistungen auch annehmen, die einem zustehen.
die leistungen werden oftmals nicht gewährt....leider manchmal auch ausgenutzt..
Ich glaube nicht, dass Sie Ihre Schwiegereltern 15 Jahre nur auf Ihre Kosten gepflegt haben.
von den 15 j habe ich 6 j pflegegeld bekommen... leider gab es erst ab april 1995 pflegegeld..die zeit von 1987 bis 1995 haben wir nicht mal gewusst, dass man pflegegeld beantragen kann!!!! da mein mann einzelkind ist und wir im haus der schwiegereltern wohnten, war es für mich selbstverständlich den schwiegervater (hirntumor und blasenkrebs) bei zu stehen ... die schwiegereltern haben ja auch alles für uns getan!!!! meine kinder waren damals noch klein und ich sowieso daheim...übrigens, wenn ich es nicht hätte machen können/wollen hätten wir die schwiegereltern ins pflegeheim geben müssen und die differenz von 800euro (schwiegermutter...2003 verstorben) selbst tragen müssen, weil das elternhaus uns erst 1994 zugeschrieben wurde..von daher, dass wir wiederum das pflegegeld angelegt haben für den fall ich es nicht mehr weiter machen konnte..übrigens war der hausarzt immer erreichbar und wenn es sein musste kam er täglich ins haus..ohne ihn hätte ich es wohl nicht geschafft...
Einigen kann man sich, wenn Einigung erzielt werden MÖCHTE und nicht wie beschrieben verweigert wird.
selbstverständlich ...lese doch bitte nochmal die erste posting durch...
Aber die Sache hat sich erledigt, da A eingelenkt hat, nachdem ein bekannter von uns (Jurist) ihr verständlich gemacht hat wer wie über sein Eigentum verfügen kann.
prima!!! also....genau wer wie über sein eigentum verfügen kann!!!
Ich sehe, Sie haben auch so Ihre Probleme gehabt.
Zum Thema Pflege noch ein kleiner Nachtrag:
Richtig
Das Problem liegt auch darin, dass bei Ämtern und Kassen auch sehr "bescheiden" mit Informationen herausgerückt wird. Wir sind leider gezwungen, uns oft uns selbst zu erarbeiten, welche Leistungen überhaupt erbracht werden. Der informierte "Kunde" kostet halt Geld
Sonst hätte ich mit sicherheit nicht reagiert!!
Zum Thema Pflege noch ein kleiner Nachtrag:
Richtig
Das Problem liegt auch darin, dass bei Ämtern und Kassen auch sehr "bescheiden" mit Informationen herausgerückt wird. Wir sind leider gezwungen, uns oft uns selbst zu erarbeiten, welche Leistungen überhaupt erbracht werden. Der informierte "Kunde" kostet halt Geld
Da hast du recht. Das amt holt sich die krankenakten. Wenn natürlich kaum welche da sind, sind die auf aussagen der pfleger/in angewiesen. Da wird oft das blaue vom himmel gelogen...Dadurch wird die "echte" problematik oftmals nicht mehr ernst genommen... leider...
Meine nachbarin sass 10 j im rollstuhl, wurde von der ehefrau des enkels mit versorgt...aus platzmangel für die öffentlichkeit - in wahrheit weil die frau sehr faul und fordernd ist, sind die verg. sommer mit den kindern ausgezogen. O wunder die nachbarin kann wieder aufstehen und macht -ohne lügen- wieder den haushalt. Sie kocht sogar wieder für sich und sohn, kehrt vor dem haus und jäht unkraut.....Die frau des enkels kommt aber pünktlich zum abkassieren des pflegegeldes. Davon wird übrigens die miete gezahlt...
Meine bekannte(machte heimarbeit) hat schon länger pflegegeld kassiert und als ich bei ihr auf besuch war, kam der schwiegervater rein und hat ein paar kartons heimarbeit mitgenommen. Als ich sagte: waaas ich dachte er ist pflegefall, sagte sie mir: och sehen tut er noch und schrauben kann er ja im sitzen reindrehen....Später bekam sie zusätzlich noch pflegegeld für die schwiegermutter , die sich selbst wusch und auch noch kochte... Also für 1w in der woche putzen waren die 800 dm gut bezahlt...
Tja, mensen die es wirklich brauchen müssen es dan büssen..
Übrigens wurde bei uns zuerst auch das pflegegeld abgelent... komischerweise bekam der schwiegervater sofort stufe 3 bewilligt als ein gutachter ins haus kam...Bei der schwiegermutter war es nicht anders...sie hatte harn und stuhlinkontinentz und trug das durchs ganze haus... pflegegeld ...nein..Ein jahr später hat sich dann der hausarzt eingesetzt... da wurde stufe 2 bewilligt..Obwohl der hausarzt der meinung war wir müssten 3 bekommen.....erst als sie nicht mehr aus dem bett konnte und zufällig 6 mülltonnen mit vollggemachte windeln im hof standen als die gutachterin vorbei kam wurde die erhöhung auf 3 ohne kommentar bewilligt...Ich habe die frau damals ins haus gelassen und gesagt: sehen sie selbst...ich habe wirklikch keine lust mehr etwas zu sagen... sie hat nur gelächelt!! Das war es..
Ich wünsche Ihnen noch eine gute Zeit
Wünsche dasselbe...ein tip: so oft wie möglich zum arzt damit sie auch genügend befunde haben...gerade die betreuung von menschen mit demenz wird oft unterschätzt...
ein kleiner Tipp: Bei kurzen Antworten wäre es sinnvoll, nicht das gesamte beantwortete Posting zu zitieren. Sie können - wie ich jetzt - entweder auf "Antwort erstellen" klicken, um ganz ohne Zitat zu antworten. Oder Sie können beim "Zitieren" die Passagen, auf die Sie nicht antworten, einfach löschen. Dann wird es übersichtlicher. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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