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die Urkunde

 
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 12:24    Titel: die Urkunde Antworten mit Zitat

Hallo,
muß ein Notar wissen was er beurkundet, also Beurteilen können wie ein Sachverständiger, ob eine Sache so wie sie in der Urkunde beschrieben wird auch tatsächlich ist., also den Wert an sich? Weinen

mfG

Mallows
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, woher auch? Dann gäbe es Grundstücksnotare, Autonotare, Arztnotate, Computernotare... Der Notar beurkundet nur die Authentizität dessen, was ihm vorgelegt bzw. vor ihm vereinbart wird.
Wenn V und K einen Kaufvertrag über einen Trabbi zu 100.000 EUR notariell beglaubigen lassen, sagt der Notar damit eben nicht aus, daß der Wagen so viel Geld wert ist.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Nein, woher auch? Dann gäbe es Grundstücksnotare, Autonotare, Arztnotate, Computernotare... Der Notar beurkundet nur die Authentizität dessen, was ihm vorgelegt bzw. vor ihm vereinbart wird.
Wenn V und K einen Kaufvertrag über einen Trabbi zu 100.000 EUR notariell beglaubigen lassen, sagt der Notar damit eben nicht aus, daß der Wagen so viel Geld wert ist.


Also ist die Authentizität nicht der Wert der Sache sondern ihre Eigenschaft?

mfG
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wenn V und K einen Kaufvertrag über einen Trabbi zu 100.000 EUR notariell beglaubigen lassen, sagt der Notar damit eben nicht aus, daß der Wagen so viel Geld wert ist.


Gut das ist ein Sammlerstück, Liebhaberpreis.

Aber bei Immobilienkaufverträgen bei denen der Käufer nicht wußte, daß er über den Wert der Immobilie getäuscht wurde, ist der Notar als austellender Urkundsbeamter haftbar, wenn er die Urkunde zur Feststellung des Werts der Immobilie (z.B.Teilungserklärung) erst 1 Jahr nach Abwicklung des Geschäfts dem Käufer zusendet.
Damit verschaftt er dem Verkäufer einen Vorteil und das kann nicht hingenommen werden.


mfG

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