Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterhaltsforderungen als stammkapital
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterhaltsforderungen als stammkapital

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hanfsamen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 22:33    Titel: Unterhaltsforderungen als stammkapital Antworten mit Zitat

Ganz kurz: Mein Vater schuldet mir an Unterhalt und unterschlagenen Kindergeld zzgl. Zinsen 31.000 Euro. Verjährung: 30 Jahre nach Entstehen.

Er hat ein Einkommen von 3.100 Euro netto monatlich.


Kann ich diese Forderung als Stammkapital einsetzen?

Kann ich generell Forderungen als Firmenkapital verwenden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort auf diese und sogar auf künftige Fragen wird schon jetzt eifrig im Unterforum: "Speakers Corner, Ecke für Unsachlichkeiten" diskutiert. Siehe dort.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das Stammkapital muss bar erbracht und bei einer Bank eingezahlt werden. Forderungen können nicht als Stammkapital eingesetzt werden.

Verkaufen Sie doch Ihre Forderungen an einen Inkassodienst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hanfsamen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Idee.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Das Stammkapital muss bar erbracht und bei einer Bank eingezahlt werden....

Woraus schließen Sie, dass das Stammkapital bei einer Bank eingezahlt werden muss?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
splitter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Privatperson kann keine Privatperson ans Inkasso weiter reichen !!


Moment mal das war Schufa da muss man ja "mitglied" sein um jemanden eintragen zu lassen.
Können privatpersonen privatpersonen an einen Inkassobüro weiter reichen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.