Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ein Anwalt führt erfolgreich einen Prozess durch mehrere Instanzen. Die unterlegene Partei zahlt vollständig .Der obsiegende Anwalt vergisst ( ? )fast ein Jahr lang die nicht geringen Verfahrenskosten von der Gegenseite einzufordern . Nun ist die beklagte Partei in Konkurs gegangen . Wer ersetzt der obsiegenden Partei die Verfahrenskosten ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 05.02.06, 18:49 Titel:
War die nachprozessuale Vollstreckung Teil der Mandatsvereinbarung? War die Gegenseite zum früheren Zeitpunkt überhaupt noch zahlungsfähig? Hat der Mandant in der Zeit gar nichts unternommen? Viele ungeklärte Punkte, die unmöglich machen einzuschätzen, ob dem Anwalt hier eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Der Anwalt hat erklärt dass mir die Kosten erstattet werden.Muss ich als juristischer Laie meinen Anwalt überwachen ??? Was muten Sie mir denn eigentlich zu ?
Der Anwalt hat erklärt dass mir die Kosten erstattet werden.
Wohl eher, daß die Gegenseite zur Erstattung verpflichtet ist. Ob sie auch freiwillig zahlt, kann Ihr RA Ihnen kaum garantiert haben. Sie haben aber noch nicht beantwortet, ob auch eine Vollstreckung bei mangelndem Zahlungswillen der Gegenseite mit dem Anwalt vereinbart war.
Bodenseetracker hat folgendes geschrieben::
Muss ich als juristischer Laie meinen Anwalt überwachen ???
Aber ein Jahr nichts zu tun und dann auf einmal überrascht zu sein, daß kein Geld kommt - ist das sinnvoll? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.