Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.01.06, 17:04 Titel: Unfall, Versicherung will nicht aufkommen!
Hey,
Ich habe folgendes Problem:
A ist letztes Jahr Mitte November früh morgens auf dem Parkplatz vor der Wohnung ausgerutscht, da der Bodenbelag gefroren war. A hat sich dabei die rechte Hand gebrochen, der Bruch war sehr kompliziert.
Die Versicherung schiebt die Schuld auf die Firma, die an diesem Tag dafür zuständig war den Parkplatz zu streuen, nur war an diesem Tag keine Streupflicht (Laut Wetterdienst).
Der Belag des Parkplatzes besteht aus Kunststoff und ist somit auch bei nässe rutschig.
Also wäre demnach doch die Versicherung am Zuge, denn es gibt sicherlich keine Vorschriften, wie ein Bodenbelag geschaffen sein muss.
Kann irgendjemand weiterhelfen?
Danke
Eure Edda
Zuletzt bearbeitet von Edda_Cux am 25.01.06, 18:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
und welche versicherung haben sie angesprochen? sie schreiben da :"meine versicherung..."
wenn hier ein verschulden der "firma" vorliegt, so können sie ihre ansprüche dort geltend machen. deren haftpflichtversicherung wird sich dann um die angelegenheit kümmern.
eine eigene unfallversicherung würde trotzdem zusätzlich leisten... _________________ kann mich als "talla" nicht mehr einloggen. wenn jemand tipps hat, immer her damit...
genau, darum gehts. welche versicherung wollten sie in anspruch nehmen? nicht der name der gesellschaft, sondern z.b.
ihre eigene haftpflichtversicherung? unfallversicherung? lebensversicherung? garantieverlängerungsversicherung? berufsunfähigkeitsversicherung? hausratversicherung? versicherung gegen ausserirdischenentführung? _________________ kann mich als "talla" nicht mehr einloggen. wenn jemand tipps hat, immer her damit...
Es soll eine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden...
Es ging ein schreiben ein:
Wir haben geprüft ob Ihre Schadenersatzforderung nach de Gesetzlichen Bestimmungen begründet ist. Dabei hat sich ergeben dass dies nicht der Fall ist. Nach den Gesetzlichen Bestimmungen ist diese Schadenersatzforderung nur begründet wenn ein verschulden vorliegt. Sie als Anspruchsteller müssen grundsätzlich dieses Verschulden nachweisen. Nach unseren Unterlagen und Ihre angaben ist vorhandene Glätte ursächlich für Ihren Sturz und die dadurch erlittene Verletzungen. Unser Versicherungsnehmer ist jedoch nicht für den Winterdienst zuständig, hierfür ist die Firma ***** zuständig gewesen. Bitten wenden Sie sich daher mit ihren Ansprüchen an diese Firma.
und das schreibt ihnenihre eigenehaftpflichtversicherung, d.h sie haben bei ihrer haftpflichtversicherung den unfall angezeigt? oder wessen versicherung hat ihnen das geschickt?
die haftpflichtversicherung des grundstückseigentümers?
und was für ne firma eigentlich? ist das eine spezielle firma, die für räum- und streuarbeiten zuständig sind? oder ist das ein firmengelände?
grundsätzlich ist das schon richtig was in diesem schreiben steht....es muß verschulden vorliegen, der anspruchsteller muss beweisen, tec.. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
es ist ja alles noch etwas kryptisch, und einen Hellseherlehrgang hab ich
bisher auch noch nicht absolviert, aber ich versuch trotzdem mal, die
Geschichte etwas zu ordnen.
Sachverhalt: jemand (nennen wir ihn Anton) ist auf dem Parkplatz vor seiner (?) Wohnung gestürzt und hat sich dabei verletzt. Ursache des Sturzes war Glatteis. Soweit richtig?
Anton hat Schadenersatzansprüche (vermutlich Anspruch auf Schmerzensgeld ?)
gestellt gegen den Grundstückseigentümer (wir wollen ihn Raffke nennen)
bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Diese Haftpflichtversicherung weist die Ansprüche des Anton vorläufig als
unbegründet zurück, da Anton bisher den Beweis schuldig geblieben ist, dass
den Grundstückseigentümer Raffke ein Verschulden an dem Sturz des Anton
trifft; im übrigen habe Raffke eine Fremdfirma (Hausmeisterservice Einfalt
und Pinsel) mit der Räum- und Streupflicht beauftragt, so dass allenfalls
der Hausmeisterservice Einfalt und Pinsel Anspruchsgegner für
Schadenersatzansprüche sei.
Hab ich den Sachverhalt bis hier einigermaßen korrekt wiedergegeben?
Dann dürfte es so aussehen:
Natürlich darf der Grundstückseigentümer Raffke jemanden anderen mit dem
Räum- und Streudienst beauftragen; aber das entbindet ihn grundsätzlich
nicht komplett von seiner Haftung. Er muss die Firma sorgfältig auswählen
und er muss sie ausreichend überwachen. Wenn er das tut, dann trifft ihn
tatsächlich kein Verschulden. Nehmen wir mal an, das sei so und Raffke kann
diesen Entlastungsbeweis auch führen.
Dann ist zu prüfen, ob den Hausmeisterservice Einfalt und Pinsel ein
Verschulden an dem Vorfall trifft.
Grundsätzlich sollten wir Mitteleuropäer wissen, dass es im Winter kalt
wird und dass deswegen der Boden manchmal glatt sein kann. Und auf diese
Tatsache haben wir unser Verhalten einzustellen. Soll heißen: ich darf
nicht "blind" darauf vertrauen, dass alle Wege zu jeder Tages- und
Nachtzeit bzw. zu jeder Jahreszeit komplett gefahrlos zu begehen sein
müssen.
In der Sachverhaltsbeschreibung steht nun drin, der Anton ist "früh
morgens" gestürzt. Wann ist "früh morgens"? Nachts um drei? oder um halb
acht?
Wir wollen mal zugunsten von Anton davon ausgehen, der Vorfall habe sich zu
einer Tageszeit zugetragen, zu der man damit rechnen kann, dass die Wege
normalerweise abgestreut sein müssten, also z.B. um halb acht. Dann sollte
der Anton seine Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den Hausmeisterservice
Einfalt und Pinsel stellen. Allerdings wird der (bzw. dann dessen
Haftpflichtversicherung) wahrscheinlich darauf hinweisen, dass den Anton
möglicherweise ein Mitverschulden an dem Sturz trifft, weil eben Winter war
und man sich auch als Fußgänger grundsätzlich darauf einzustellen hat, dass
vielleicht glatt sein kann. Das hängt jetzt sehr von den Umständen des
Einzelfalles ab.
Welche Schadenersatzansprüche stellt der Anton eigentlich? Heilkosten? Das
ist Sache der Krankenkasse (bzw. Berufsgenossenschaft, wenn sich der
Vorfall auf dem Weg zur Arbeit zugetragen hat). Verdienstausfall? Hat er
nur als Selbstständiger; als Arbeitnehmer hat er Lohnfortzahlung.
Sonstige Schadenersatzansprüche? Grundsätzlich ja. Z.B. Heilkosten, die
nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Oder Haushaltshilfe, sofern
erforderlich. Muss genau spezifiziert und nachgewiesen werden.
Schmerzensgeld? Ja, Anton hat Anspruch auf Schmerzensgeld, sofern entweder
den Grundstückseigentümer Raffke oder den Hausmeisterservice Einfalt und
Pinsel ein Verschulden trifft und der Anton das nachweisen kann. In welcher
Höhe? Das ist hier nicht zu beantworten. Hängt vom Art und Umfang der
Verletzung ab, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, und vor allem, ob Dauerschäden
zurückbleiben. Das kann bei einer gebrochenen Hand schon mal vorkommen. Und
der Anton müsste sich möglicherweise ein Mitverschulden gegenrechnen
lassen.
Also, weitere Vorgehensweise: Schmerzensgeldansprüche sollte man nur bei
"Bagatellverletzungen" alleine, ohne rechtskundigen Rat, geltend machen. Im
vorliegenden Fall (Hand gebrochen) kann es durchaus sein, dass Dauerschäden
zurückbleiben könnten. Deswegen sollte der Anton sich hier von einem
Rechtsanwalt beraten lassen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ich hab ja schon respekt vor mogli, dass er sich immer soviel zeit nimmt.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ihr denkt jetzt hoffentlich nicht, der Mogli hätte nix zu arbeiten!
Aber für so´n Kram kann ich mir immer wieder mal ein paar Minuten Zeit nehmen und ein paar Zeilen schreiben. Und dann "Kopieren" - "Einfügen" - fertig.
Grüße, Mogli (der schon froh ist, neben dem täglichen Einerlei sich die Gehirnwindungen noch ein bisschen verbiegen zu können)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.