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Verfasst am: 05.02.06, 23:32 Titel: Fragen zu Pflegedarlehen
Hallo Forum, bin hier ein neues Mitglied und habe gleich einen Haufen Fragen an euch:
Folgendes: Meine Oma ist seit ca. 7 Jahren ein Pfelgefall. Sie wurde bis Mai 05 von meiner Mutter, die die Schwiegertochter zu ihr ist gepfelgt. Leider war dann eine Pfelge zu Hause nicht mehr möglich, weshalb meine Oma in ein Altenheim musste.
Meine Oma hat 2 Kinder: Eine Tochter, einen Sohn ( mein Vater ).
Mein Vater ist im September ´05 verstorben.
Leider ist es jetzt so, dass das Geld meiner Oma ausgeht. Vom Notar haben wir erfahren, dass die Tochter meiner Oma, sowie meine Schwester und ich (Enkelkinder) nun Unterhaltspflichtig für meine Oma sind. Der Geldbetrag, der monatlich aufgebracht werden muss beträgt ca. 400,-€. Wir hatten auch eine Lösung gefunden, nämlich die, dass die Tochter meiner Oma 300,- und meine Schwester und ich 100,-€ zahlen.
Jetzt hat es sich meine Tante aber anderst überlegt und möchte ein Darlehen über das Sozialamt beantragen.
Meine Oma besitzt noch zu 75% ein Haus. Die anderen 25 teilen sich auf meine Mutter, meine Schwester und mich auf.
Das Hauf wird auf jeden Fall Anfang nächsten Jahres verkauft.
So, hoffe mal, dass war jetzt einigermaßen verständlich
Hier jetzt die Fragen:
1. Sind meine Schwester und ich wirklich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Oma?
2. Wenn das Darlehen über das Sozialamt genommen wird, wer zahlt das Darlehen wieder zurück und gibt es ein solches Darlehen überhaupt oder ist das die normale Sozialhilfe?
3. Ist es möglich ein solches Darlehen vorzeitig ( vor dem Todesfall der Oma ) wieder zurückzuzahlen?
4. Wird das Darlehen vom Sozialamt als Grundschuld eingetragen?
5. Ist bei einer privaten Regelung ( wie oben beschrieben 300€/100€ ) der geleistete Vorschuß vom Erlös des Hausverkaufs wieder abziehbar?
6. Die Wohnung gehört ja zu 3/4 meiner Oma. Meiner Mutter steht 1/8 zu. Muss meine Mutter nun an meine Oma Miete bezahlen.
7. Wir haben die Wohnung meiner Oma komplett renoviert. Kann ich diese Renovierungskosten meiner tante in Rechnung stellen und wenn ja, gibt es da Stundenverrechnungssätze?
Das klingt jetzt alles etwas so, als ob wir uns drücken wollen, Unterhalt für meine Oma zu zahlen. Dazu muss man folgendes sagen:
Meine Mutter (Schwiegertochter zur Oma) hat meine Oma 6 Jahre lang gepflegt und die Tochter meiner Oma hat es nicht interessiert, was mit ihrer Mutter passiert. Meine Eltern haben auch noch zusätzlich zu den Pflegekosten Geld dazubezahlt. Wir sind jetzt einfach der Meinung, dass meine Tante allein für die Unterhaltskosten meiner Oma aufkommen sollte, zumal sie mit Ihrem Mann eine gutgehende GmbH hat und zusätzlich eine Nobelpension.
Ich weiß es ist sehr sehr viel Text, aber ich wäre auch dankbar, wenn Ihr mir Antworten auf meine Fragen hättet.
1. Die Frage darf hier in dieser Form nicht beantwortet werden, da eine Rechtsberatung im Einzelfall unzulässig ist. Bitte lesen Sie die "juriquette".
2. Ins "Betreuungsrecht" passt die Frage ohnehin nicht. Wenden Sie sich an das Unterforum "Sozialrecht". _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Grundsätzlich ist es so, dass Enkelkinder der Großmutter nicht zu Unterhalt verpflichtet sind. Nur den leiblichen Eltern.
Da aber Oma noch ein Haus zu 75% hat, ist das Vermögen, das aufgebraucht werden muss.
Das Sozialamt wird sofort bei Hausverkauf die Hand aufhalten und auch klar bestimmen was mit dem Geld der 75% von Oma passiert.
Grundsätzlich wird das Amt sich eine Grundschuld für Oma eintragen lassen.
einfach mal googlen, da steht genug im Netz.
Gruss
Melly _________________ Melly
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