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danilobw Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 02.02.06, 17:35 Titel: KFZ Versicherungswechsel |
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Eine person hat am 19.10.2005 per Fax (nachweis durch Faxprotokoll) seine KFZ versicherung zum 01.01.2006 gekündigt. Dabei schloss er zum 01.01.2006 eine neue KFZ versicherung bei einer anderen versicherung ab. durch den Umzug ging die Kündigungsbestätigung unter oder ist nei erstellt wurden. Nun laufen 2 Versicherungen auf eine PKW. Die Vorversicherung weigent sich den Vertrag zu kündigen, mit der Begründung Sie hätten nie eine Kündigung erhalten. Laut Faxprotokoll ist sie aber bei der versicherung eingegangen blos an einem anderen Standort ( einer anderen Stadt). Deine Mitarbeiterin der Vorversicherung weigert sich den Sachverhalt zu prüfen und verweist das die Kündigung nicht in Ihren Haus gelandet ist, sonder bei der gleich versicherung aber in einer anderen Stadt. Die neue versicherung akzeptiert jetzt die schadenfreien Jahre nicht und melder es als 2 Wagen an.
Was kann man jetzt tun? Zählt das Faxprotokoll als nachweis für die Kündigung?hat es eine berwandnis ob man bei der gleichen versicherung nur in einer anderen Stadt gekündigt hat?
Ich bitte um Rückantwort.
Herzlichen Dank
Danilo |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 02.02.06, 17:44 Titel: |
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Hallo Danilo,
eine Kündigung muss gewöhnlich SCHRIFTLICH erfolgen. Und da liegt möglicherweise der Hase im Pfeffer. Ein Fax erfüllt nämlich nach (noch) herrschender Rechtsprechung nicht die Schriftform, sondern die "Textform". Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied.
Zum zweiten: die Kündigung muss dem korrekten Empfänger zugegangen sein. Für den Zugang ist der Absender beweisplichtig. Ob es ausreicht, die Kündigung zu einer anderen Geschäftsstelle des Versicherers zu senden? Eigentlich ja, wenn es wirklich eine Geschäftsstelle ist. Oder war es ein Makler?
Egal, wie auch immer, du musst den Zugang einer schriftlichen Kündigung beweisen. Das kannst du nicht, weil du eben nicht schriftlich gekündigt hast.
Tja, sieht wohl schlecht aus. Du könntest probieren, dass dich der zweite Versicherer kulanterweise aus dem Vertrag rauslässt bzw. den Beginn auf nächstes Jahr verlegt, aber einen Rechtsanspruch darauf gibt´s nicht. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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danilobw Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 02.02.06, 19:10 Titel: |
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| Die person hat die Versicherungen über eine Finanzdienstleister abgeschlossen er kümmert sich um alle Versicherung. Er hat die versicherung nur per Fax gekündigt. Kann man ihn zur Haftung ziehen, weil er den Fehler gemacht hat? |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 02.02.06, 20:47 Titel: Re: KFZ Versicherungswechsel |
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| danilobw hat folgendes geschrieben:: | Eine person hat am 19.10.2005 per Fax (nachweis durch Faxprotokoll) seine KFZ versicherung zum 01.01.2006 gekündigt. Dabei schloss er zum 01.01.2006 eine neue KFZ versicherung bei einer anderen versicherung ab. durch den Umzug ging die Kündigungsbestätigung unter oder ist nei erstellt wurden. Nun laufen 2 Versicherungen auf eine PKW. Die Vorversicherung weigent sich den Vertrag zu kündigen, mit der Begründung Sie hätten nie eine Kündigung erhalten. Laut Faxprotokoll ist sie aber bei der versicherung eingegangen blos an einem anderen Standort ( einer anderen Stadt). Deine Mitarbeiterin der Vorversicherung weigert sich den Sachverhalt zu prüfen und verweist das die Kündigung nicht in Ihren Haus gelandet ist, sonder bei der gleich versicherung aber in einer anderen Stadt. Die neue versicherung akzeptiert jetzt die schadenfreien Jahre nicht und melder es als 2 Wagen an.
Was kann man jetzt tun? Zählt das Faxprotokoll als nachweis für die Kündigung?hat es eine berwandnis ob man bei der gleichen versicherung nur in einer anderen Stadt gekündigt hat?
Ich bitte um Rückantwort.
Herzlichen Dank
Danilo |
Lege mal eine leeres Blatt Papier in Dein Fax-Gerät und schicke dies Deiner Versicherung. Mit dem anschliessend ausdruckten Fax-Protokoll kannst Du alles beweisen. Es steht nur drauf, daß etas an die Versicherung versand wurde.
Du siehst wieviel Dein Fax-Protokoll wert ist. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 03.02.06, 06:28 Titel: |
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| danilobw hat folgendes geschrieben:: |
Kann man ihn zur Haftung ziehen, weil er den Fehler gemacht hat? |
Ja natürlich. Er haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er hat für seine Fehler einzustehen. Er ist Ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 07.02.06, 08:14 Titel: |
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Mein Tipp: Mach dir nicht die Mühe, es wird nichts dabei herauskommen. Wenn sich der Versicherer quer stellt, dann kannst du monatelang behaupten ordentlich gekündigt zu haben. Sprich mit deinem neuen Versicherer und erklär ihm die Situation. Mach den Vorschlag, dass du die alte Versicherung bereits heute zum nächstmöglichen Termin ( i.d.R. der 01.01.2007 ) kündigst und schließe bereits einen neuen Vertrag mit diesem Beginn ab.
Wenn der neue Versicherer etwas taugt, dann wird er mitspielen.
Noch eins: In der heutigen Zeit wird normalerweise eine Kündigung per Telefax anerkannt. Warum sollte auch ein normal denkender Mensch ein leeres Blatt Papier an seine Versicherung faxen, wenn er nur 2 Zeilen darauf schreiben muss? Genauso sehen es mittlerweile die Gerichte. Da hier das Fax augenscheinlich an die falsche Stelle gefaxt wurde, ist eine vollkommen andere Situation. Vertragspartner ist nicht der Finanzdienstleister sondern der Versicherer. Und auch da gehört die Kündigung hin. Ausnahmen lasse ich nur dann zu, wenn es sich beim Finanzdienstleister um einen Makler und einen Maklervertrag handelt. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.02.06, 08:41 Titel: |
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das problem mit dem faxen geht ja noch weiter:
schon mal festgestellt, dass man an einem faxgerät jedes beliebige datum einstellen kann?
damit könnte ich problemlos heute das datum meines fax auf irgendeins im letzten jahr stellen, ich faxe ne kündigung, und winke dann mit dem faxprotokoll "ich hab innerhlab der first gekündigt..."
von den möglichen fehlbedienungen (papier falsch herum ins fax gelegt...etc) mal ganz abgesehen.
ein faxprotokoll ist auch heute nach wie vor nur ein "hinweis", der eine behauptung unterstützen kann, aber niemals ein sicherer beweis. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 07.02.06, 11:58 Titel: |
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Ganz genau. Und deswegen machen wir das ganz klassisch per Einschreiben mit Rückschein.
Und als besonderes Bonbon legen wir ins Kuvert ein weißes Blatt Papier. Der Postbote läßt sich ja nur die Übergabe des Kuverts bestätigen. Soll doch der andere beweisen, dass da nichts anderes drin gewesen sein soll. Er hat ja schließlich den Empfang bestätigt.  _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.02.06, 22:29 Titel: |
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auch das stimmt.
letztendlich gibts nur eine sichere methode:
unter zeugen einen brief eintüten und unter zeugen einwerfen, oder noch besser: dem empfänger übergeben.
aber das geht ja alles zu weit...
kein versicherer hat interesse, einfach nur zu behautpen: "den brief / das fax haben wir nicht bekommen...". ein paar faxe verschwinden, briefe gehen verloren, da gibts verschiedene möglichkeiten, aber die masse erreicht ihr ziel "ganz normal". _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 08.02.06, 20:21 Titel: |
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| Eifeler hat folgendes geschrieben:: |
Mein Tipp: Mach dir nicht die Mühe, es wird nichts dabei herauskommen.
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Warum versteht niemand den Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherung.
Der Versicherungsmakler/Finanzdienstleister hat hier den Fehler begangen. Er haftet in voller Höhe für den entstandenen Schaden. Die korrekte Abwicklung der Geschäfte ist eine Hauptleistungspflicht eines Versicherungsmaklers. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 09.02.06, 08:45 Titel: |
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und welchen fehler unterstellen sie dem finanzdienstleister?
das er ein fax nicht bekommen hat? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 09.02.06, 11:55 Titel: |
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| danilobw hat folgendes geschrieben:: | | Die person hat die Versicherungen über eine Finanzdienstleister abgeschlossen er kümmert sich um alle Versicherung. Er hat die versicherung nur per Fax gekündigt. Kann man ihn zur Haftung ziehen, weil er den Fehler gemacht hat? |
Dass er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht beachtet hat! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 09.02.06, 12:39 Titel: |
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ach hoppla, das kommt davon, wenn man nicht richtig liest....
aber trotzdem: ist es für einen kaufmann ein "fehler" eine kündigung per fax zu verschicken?
darüber mag man streiten können (ich nicht, ich weiß es nicht...) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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