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Kündigung zum nächstmöglichen Termin...rechtskräftig?

 
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zucchero36
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Marktredwitz

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 08:37    Titel: Kündigung zum nächstmöglichen Termin...rechtskräftig? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ist bei einer schriftlichen Versicherungvertragskündigung die Formulierung
"...Kündigung zum nächst möglichen Termin..." ohne genaue Datumsangabe, da man sich bzgl. den Kündigungsfristen nicht sicher ist, rechtens?
Oder kann die Versicherung eine klare Datumsangabe für die Kündigung verlangen?
Besten Dank im Voraus.

Gruß Zucchero36
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

"zum nächstmöglichen termin"
ist eine recht konkrete angabe. ob der termin nun in drei monaten oder in drei jahren ist, spielt ja keine rolle...eine solche kündigung wird normalerweise problemlos akzeptiert.
_________________
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Würde ich immer so machen, wird auch problemlos angenommen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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