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Verfasst am: 08.02.06, 08:37 Titel: Kündigung zum nächstmöglichen Termin...rechtskräftig?
Guten Tag,
ist bei einer schriftlichen Versicherungvertragskündigung die Formulierung
"...Kündigung zum nächst möglichen Termin..." ohne genaue Datumsangabe, da man sich bzgl. den Kündigungsfristen nicht sicher ist, rechtens?
Oder kann die Versicherung eine klare Datumsangabe für die Kündigung verlangen?
Besten Dank im Voraus.
"zum nächstmöglichen termin"
ist eine recht konkrete angabe. ob der termin nun in drei monaten oder in drei jahren ist, spielt ja keine rolle...eine solche kündigung wird normalerweise problemlos akzeptiert. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Würde ich immer so machen, wird auch problemlos angenommen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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