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Verfasst am: 08.02.06, 08:28 Titel: Unfall, kein TÜV
Hallo,
eine Frage, der TÜV eines Freundes war im November abgelaufen, TÜV Termin war schon gemacht, doch erst im neuen Jahr, da Auspuff kaputt war und erst Ende des Jahres gemacht werden konnte, so nun hatte er aber 2 Unfälle am Ende des Jahres, ist hier der Versicherungsschutz erloschen?
Verfasst am: 08.02.06, 08:55 Titel: Re: Unfall, kein TÜV
Cougar84 hat folgendes geschrieben::
ist hier der Versicherungsschutz erloschen?
bezieht sich deine Frage auf (Voll-) Kasko oder Kraftfahrt-Haftpflicht?
Wenn Haftpflicht gemeint ist: Der versicherer wird den Fremdschaden in jedem Fall regulieren. Allerdings KANN es möglich sein, dass hier eine Gefahrerhöhung besteht, z.B. mangelhafte Bremsen, ausgeschlagene Lenkung oder dergleichen. Wenn diese Gefahrerhöhung mitursächlich für die Schäden waren, kann der Versicherer beim Halter Regress nehmen, maximal aber jeweils 5.000 EUR (und er kann den Vertrg kündigen) (vgl. hierzu § 2b, Abs. 2 der AKB und §§ 23 ff VVG).
Wenn sich die Frage auf die Vollkasko bezieht: hier gilt: Wenn Gefahrerhöhung vorliegt und die Gefahrerhöhung ursächlich für den Unfall war, ist der Versicherer leistungsfrei und kann kündigen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
es handelt sich um Haftpflicht mit Selbstbeteiligung.
Der einzige Mangel am Auto war der Auspuff, da die Bremsen und Reifen gerade 2 Wochen zuvor in der Werkstatt erneuert wurden, nur hatte der Mechaniker gesagt das der Auspuff so verrostet war und er damit nicht über den TÜV kommen würde. Aber sonst war das Auto erst in der Inspektion und es wurde wie gesagt Bremsen erneuert, usw.
es handelt sich um Haftpflicht mit Selbstbeteiligung.
Was ist das denn? Hab ich bisher noch nicht gehört, dass es in Kraftfahrt-Haftpflicht auch Tarife mit Selbstbeteiligung gibt .... Aber man lernt ja nie aus.
Aber wenn der Mangel am Auspuf war, dann dürfte hier keine Gefahrerhöhung vorliegen; und somit müssten die Schäden problemlos abgewickelt werden (allerdings bei zwei Schäden kurz hintereinander wird der Versicherer heftig darüber nachdenken, ob er auf diese Geschäftsverbindung künftig nicht verzichten sollte) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Naja da das Auto verschrottet wurde, ist diese Versicherung sowieso gekündigt, zwar nicht von der Versicherung aus aber vom Versicherungsnehmer, daher
Aber mal noch ne Frage, kennst du dich auch mit der Erhöhung der Prozente aus?
Also der erste Unfall war ein reinrutschen bei Eis auf ein parkendes Auto, und der zweite unfall war ein Rutschen auf eine Laterne am Strassenrand.. Gilt der 2. unfall auch als unfallschaden wo die kosten die autoversicherung übernimmt oder geht das über die Haftplicht? Wieviel prozent steigt man bei 2 unfällen in einem jahr, ist das bei den versicherungen unterschiedlich?
es gibt in der k-haftpflicht keine selbstbeteiligung. wird sicher ne verwechslung mit kasko sein...
die rückstufung kann man aus den tarifbestimmungen entnehmen, wurden mit dem versicherungschein zugeschickt. pauschal kann man das nicht sagen, da das mittlerweile jede versicherung selbst regeln kann...
aber, es werden sicher 2 einzelene unfälle "berechnet" und demenstprechend auch ganz schön ordentlich zurückgestuft. (sofern es beide male haftpflichtschäden waren. das eine könnte man auch als vollkaskoschaden deuten...) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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