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Anwaltsfehler

 
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Bodenseetracker
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Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 23:59    Titel: Anwaltsfehler Antworten mit Zitat

Muss ein Anwalt seinem Mandanten die eingereichte Klage nicht lesen lassen ? Meiner tat es jedenfalls nicht !
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Er muss den Mandanten über jeden Schriftsatz durch Übersendung einer Abschrift informieren. Diese Abschrift geht aber in der Regel gleichzeitig auch an Gericht und Gegenseite.

Wenn die Frage darauf abzielt, ob der Anwalt die Klage vor Einreichung "korrekturlesen" lassen muss - unter Verwendung klassischer Friseur-Sprüche wie "So recht?" oder Metzger-Sprüche wie "Darfs a bisserle mehr sein?"... Nein, wozu auch?
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gibts da nicht so etwas wie eine 'Bauabnahme' ?

Sonst könnte ja ein Anwalt nach Erhalt der Vollmacht auf alles klagen worauf er gerade Lust hat.... Frage
_________________
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Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
Gibts da nicht so etwas wie eine 'Bauabnahme' ?

Sonst könnte ja ein Anwalt nach Erhalt der Vollmacht auf alles klagen worauf er gerade Lust hat.... Frage


Darf er nicht, es muss sich erstmal mit seinem AUFTRAG decken, was er macht.

Übersetzt: WENN der Mandant den Auftrag erteilt, Klage einzureichen (und im Hinblick auf das Niveau der Posts des OP zur Sicherheit der Hinweis: Dafür ist recht egal, ob der Mandant versteht, was er da tut, wer einfach alles abnickt ist selbst schuld.) DANN darf der Anwalt das auch. Ob dann konkret das Schreiben noch einmal vorgelegt werden MUSS bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
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