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Angenommen man hat die Bankdaten eines Firmenkontos, inwieweit (wenn überhaupt) ist das Kreditinstitut berechtigt Auskünfte über allgemeine Daten der Firma (Firmenname,Sitz,etc.) zu geben?
Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht nicht um Bilanzgrößen, Kennzahlen o.ä. sondern um ganz "banale" Informationen-wie erwähnt Firmenname,-sitz beispielsweise.
Wer stellt die Anfrage? Im Rahmen einer Bankauskunft (Bank -> Bank) können IMO die Daten ohne Einwilligung des Kunden weitergegeben werden, wenn es sich um ein Firmenkonto handelt. Bei Privatkonten ist die grundsätzlich Zustimmung des Kunden erforderlich.
Wird als Privatperson die Anfrage gestellt? Gibt es einen bestimmten Grund, dass man die Daten nur über die Bank erfahren könnte?
Aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten könnte evtl. die Zulässigkeit der Übermittlung mit §28 BDSG Abs. 1 Nr. 3 erkannt werden:
Das ... Übermitteln personenbezogener Daten ... für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig ... wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte ....
Abs. 3 Nr. 1: ... ist auch zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten .... erforderlich ist.
Zu diskutieren ist jetzt natürlich, inwieweit die Daten der Firma dem BDSG unterliegen, da im BDSG von Personenbezogenen Daten (=Daten einer natürlichen Person) gesprochen wird. Da kommt es dann wohl drauf an, ob es ein selbstständiger Handwerker oder beispielsweise eine GmbH ist. Des weiteren, inwieweit "berechtigte Interessen" bestehen würden. Das Bankgeheimnis wurde in dieser Überlegung nicht berücksichtigt.
Ist leider schon ne Weile her, dass ich mich mit dem BDSG befassen musste.
PS: I Am Not A Lawyer ... lasse mir gerne das Gegenteil erklären
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