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Aufgrund einer falschen Bankverbindung hat ein Kunde Geld auf das Konto eines ehemaligen Lieferanten überwiesen. Dabei wußte er zu diesem Zeitpunkt nicht, daß die Firma bereits insolvent war und ein Insovenzverwalter eingesetzt war. Das Geld hätte eine andere Firma erhalten müssen.
1) Hätte der Insolvenzverwalter den fehlhaften Zahlungseingang nicht bemerken und das Geld zurücküberweisen müssen?
2) Kann man nach 5 Jahren die Zuordnung dieses Geldes zur Konkursmasse anfechten?
3) Haftet der Insolvenzverwalter in so einem Fall, eventuell auch strafrechtlich?
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